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08.01.2010 | 20:18 | Verkehrsvorschriften  

AvD: Auch zugeschneite Verkehrsschilder gelten

Frankfurt/Main - Auch zugeschneite Verkehrsschilder müssen beachtet werden.

Auch zugeschneite Verkehrsschilder gelten
(c) proplanta
Darauf hat der Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt hingewiesen. «Die Formen der Schilder helfen, die Verkehrszeichen zu identifizieren», sagte AvD-Rechtsexpertin Dorothee Lamberty laut Mitteilung. Ein Stoppschild sei schon an der achteckigen Form deutlich zu erkennen, ein auf der Spitze stehendes Dreieck bedeute immer «Vorfahrt gewähren». Wer ein solches Schild nicht beachte und von der Polizei gestoppt werde, habe kaum Chancen, um ein Bußgeld herumzukommen. (dpa)
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