Mit dieser Frage befasst sich das Verwaltungsgericht Stuttgart am 19. Dezember. Dabei geht es um einen vor Gericht geschlossenen Vergleich, in dem das Land bereits 2016 Anwohnern von Deutschlands schmutzigster Kreuzung zugesagt hatte, den Autoverkehr vor ihrer Haustür ab 2018 an Tagen mit hoher
Luftverschmutzung um 20 Prozent zu reduzieren.
Das Land sieht keine Möglichkeit zu einer gezielten Luftverbesserung am Neckartor. Das im Vergleich gegebene Versprechen auf gezielte Verkehrsreduzierung am Neckartor sei aus Sicht des Landes nicht einzuhalten, hieß es im Verkehrsministerium.
Jedes Verkehrsverbot am Neckartor führe zwar dort zu weniger
Feinstaub, andernorts aber zu mehr. Ein auf Einzelstrecken bezogenes Fahrverbot verstoße gegen das Verschlechterungsverbot der Bundesimmissionsschutzverordnung. Die Anwohner hatten beim Verwaltungsgericht Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes von bis zu 10.000 Euro gestellt.
Das Verwaltungsgericht hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht, als es Ende Juli in einem Urteil zu einer Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Luftreinhalteplan für Stuttgart auf ganzjährige Fahrverbote für Dieselautos drängte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da das Land es vom Bundesverwaltungsgericht prüfen lässt.