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19.06.2009 | 17:04 | Naturschutz 

Bundestag beschließt über Bundesnaturschutzgesetz

Kiel - Vor der Beschlussfassung des Deutschen Bundestags über das neue Bundesnaturschutzgesetz hat sich Umweltminister Dr. Christian von Boetticher zuversichtlich gezeigt, dass Änderungsvorschläge angenommen werden, die Schleswig-Holstein über den Bundesrat ins Verfahren eingebracht hatte.

Akelei
(c) proplanta
"Wir sind nicht vollauf zufrieden mit den sich abzeichnenden Ergebnissen, aber wir konnten unseren Sachverstand in wichtigen Punkten einbringen oder wenigstens das Schlimmste verhindern", so von Boetticher heute (19. Juni).

So sei es gelungen, bei den Nationalparken unnötige Verschärfungen des Gesetzes abzuwehren. Die Anforderungen an den Zustand und die Entwicklung eines Nationalparks dürften unverändert bleiben. "Für uns ist klar, dass in einem Nationalpark der überwiegende Teil des Gebietes vom Menschen nicht oder nur wenig beeinflusst werden darf. Diese Regelung hat etwa unserem Wattenmeer-Nationalpark gut gedient, und dabei sollte es deswegen auch bleiben", sagte von Boetticher.

Bei Eingriffen in die Natur kann voraussichtlich künftig im Einzelfall entschieden werden, ob der nötige Ausgleich räumlich sehr nah am Eingriffsort oder als Ersatz auch im weiteren naturräumlichen Zusammenhang erfolgen kann. "Der verbindliche Vorrang des nahen Ausgleichs hat in der Vergangenheit den Verwaltungsaufwand erhöht, aber für den Naturschutz am Ende keinen Mehrwert erbracht", so der Umweltminister. Hier habe die Große Koalition in der Sache einen Änderungsantrag Schleswig-Holsteins aus dem Umweltausschuss des Bundesrats übernommen.

Ablehnung signalisierte von Boetticher hingegen weiterhin gegenüber der Neuregelung zu den "gebietsfremden Arten": "Das ist ein Rückfall in die deutsche Kleinstaaterei des 19. Jahrhunderts", sagte er. Durch die Regionalisierung des Artenvorkommens innerhalb Deutschlands werde es zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der norddeutschen Baumschulwirtschaft kommen. "Eine Eiche aus Schleswig-Holstein ist auch in Bayern ein heimischer Baum, wenn sie dorthin verkauft wird. Künftig aber soll sie das nur noch sein, wenn sie aus bayerischem Saatgut aufgezogen wurde. Diese fachlich völlig unbegründete Neuregelung ist absurd", kritisierte der Umweltminister. (PD)
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