Eine Übersicht der weiter gültigen Vorschriften des Saarländischen Naturschutzgesetzes ist im Internet unter
http://www.saarland.de/40895.htm einsehbar.
Das neue Bundesnaturschutzgesetz (verkündet im Bundesgesetzblatt vom 6.8.2009, S. 2542) ist am 1. März 2010 in Kraft getreten. Da der Bund von seiner Befugnis zur Naturschutzgesetzgebung durch eine Vollregelung Gebrauch gemacht hat, treten gleichzeitig diejenigen Teile des Saarländischen Naturschutzgesetzes, die durch diese neuen Vorschriften überlagert werden, außer Kraft.
Vorschriften des Saarländischen Naturschutzgesetzes sind daher nur dann weiterhin anwendbar, wenn der Bund den jeweiligen Bereich durch das Bundesnaturschutzgesetz nicht abschließend geregelt hat und somit den Ländern zur Regelung überlässt oder den Ländern ausdrücklich einzelne Fragen eines Bereichs zur Ausfüllung oder Ausgestaltung überlässt (Länderöffnungsklauseln).
Saarländische Regelungen wie z. B. zur Eingriffsregelung, zum allgemeinen Artenschutzrecht oder zur Mitwirkung von Naturschutzvereinigungen werden also weitreichend durch Bundesrecht abgelöst.
Um die Handhabung des Naturschutzrechts nach der neuen Rechtslage zu erleichtern, hat das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr eine Synopse des neuen Bundesnaturschutzgesetzes mit den weiter gültigen Vorschriften des Saarländischen Naturschutzgesetzes auf der Internetseite eingestellt. Die kontinuierliche Kommunikation wird zeitnah durch Einstellung weiterer Unterlagen auf der Internetseite fortgeführt. (PD)