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24.02.2013 | 19:34 | Pflanzenschutzmittel 

Eichenprozessionsspinner kann wirksam bekämpft werden

Berlin / Braunschweig - Der Eichenprozessionsspinner (EPS) ist in Deutschland weiter auf dem Vormarsch.

Eichenprozessionsspinner
(c) stefan franz - fotolia.com
Neben Eichenwäldern sind zunehmend Eichen des innerstädtischen Grüns etwa entlang von Alleen, auf Spielplätzen, in öffentlichen Parks und in Naherholungsgebieten befallen. Die Raupen bilden mit dem dritten Larvenstadium Brennhaare aus und können dadurch schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Menschen verursachen, was unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes nicht tolerierbar ist.

„Typische Symptome nach einem Kontakt mit den Brennhaaren sind Hautirritationen, Augenreizungen und Atembeschwerden, bei empfindlichen Personen können auch schwere pseudoallergische Reaktionen bis hin zum Schock auftreten", sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), „eine Bekämpfung in den ersten beiden Larvenstadien ist daher im urbanen Bereich dringend geboten und sollte bis spätestens April erfolgen." Auf einem Statusseminar am 18. Februar 2013 diskutierten Vertreter von Ministerien, Bundes- und Länderbehörden sowie Praktiker, welche Möglichkeiten für das Jahr 2013 zur Verfügung stehen.

Die Situation ist rechtlich kompliziert, da je nach Anwendungsbereich und Schutzziel auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen vorzugehen ist. „Für den Schutz der Eichen in Wäldern vor Kahlfraß und Zerstörung ist das Pflanzenschutzrecht die Grundlage", sagt Professor Dr. Georg Backhaus, Präsident des Julius Kühn-Instituts (JKI). Nach dem Pflanzenschutzrecht stehen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Jahr 2013 drei Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Auf sie kann zur Bekämpfung des Schädlings im Jahr 2013 zurückgegriffen werden. Ihr Einsatz bedarf jedoch zum Teil eines Antrags beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Für die gezielte Bekämpfung aus der Luft im Forst ist derzeit nur ein Pflanzenschutzmittel nach § 18 des Pflanzenschutzgesetzes genehmigt.

Da in urbanen Gebieten die gesundheitsschädlichen Auswirkungen eines Befalls im Vordergrund stehen, hat die Bekämpfung des EPS in Ortschaften nach dem Biozidrecht zu erfolgen. Nach dem Biozidrecht sind noch keine Biozidprodukte speziell zur Bekämpfung des EPS zugelassen. Es gibt aber Produkte, die aufgrund der derzeit gültigen Übergangsregelung bei der EPS-Bekämpfung aus Gründen des Gesundheitsschutzes eingesetzt werden dürfen. Nach Ansicht der nach dem Biozidrecht zuständigen beteiligten Bundesbehörden sollten vor dem Einsatz chemisch-biologischer Mittel auch biozidfreie Alternativen bei der Festlegung der Bekämpfungsstrategie geprüft werden.

Falls in der spezifischen Befallssituation möglich, gehören dazu neben organisatorischen Maßnahmen - wie zeitlich befristeten Zugangsverboten oder Warnhinweise - auch mechanische Verfahren wie eine Absaugung der Nester durch Spezialfirmen. Ist dieses Vorgehen basierend auf dem Schadschwellenkonzept in der spezifischen Befallssituation nicht ausreichend oder aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung nicht vertretbar, können entsprechend der jeweiligen konkreten Situation verkehrsfähige Produkte unterschiedlicher Wirkweise eingesetzt werden.

Auf dem Statusseminar wurden für verschiedene Befallsszenarien praktikable Möglichkeiten einer situationsbezogenen Bekämpfung mit den zur Verfügung stehenden Produkten und Pflanzenschutzmitteln dargelegt. Eine entsprechende Übersicht, die von allen zuständigen Bundesbehörden erarbeitet worden ist, wird in Kürze auf den Webseiten von BfR und JKI veröffentlicht. (BfR)
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