In den Unterrichtungen zur Neuregelung des Wasserrechts (
16/13306), zur Neuregelung des Naturschutzes und der Landschaftspflege (
16/13298), der Regelung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (
16/13299) sowie zum Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt (
16/13301) entsprach die Bundesregierung einem Teil der Änderungsanträge, lehnte einen Teil jedoch ab oder versprach die Vorschläge des Bundesrates zu prüfen. Zu der Regierungsvorlage hatte der Bundesrat mehr als 250 Änderungsvorschläge vorgelegt. Anstelle des ursprünglich geplanten Umweltgesetzbuches beabsichtigt die Bundesregierung in vier verschiedenen Teilbereichen gesetzliche Änderungen vorzunehmen. Ohne die vorgelegten neuen Bestimmungen dürften die Länder ab 2010 aufgrund geänderter Regelungen der Föderalismuskommission von den Rahmenvorgaben des Bundes abweichen. (hib/AS)