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23.01.2017 | 14:55 | Gerichtsverfahren 
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Jäger nach tödlichem Schuss im Maisfeld verurteilt

Nauen - Nach einem tödlichen Schuss auf ein Paar im Maisfeld ist ein Jäger zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Tödlicher Schuss im Maisfeld
(c) proplanta
Der 31-Jährige habe ganz erheblich gegen seine Sorgfaltspflicht im Umgang mit dem Gewehr verstoßen, erklärte der Vorsitzende Richter des Amtsgerichts Nauen am Montag. Der Jäger hatte an einem Abend im September 2015 in einem Maisfeld bei Nauen in der Dämmerung auf ein vermeintliches Wildschwein schießen wollen. Die Kugel traf jedoch die im Feld sitzenden Opfer, tötete einen 31-Jährigen und verletzte dessen damals 23-jährige Begleiterin schwer am Arm. Nach einem außergerichtlichen Vergleich bekommen die Eltern des Toten sowie die Verletzte außerdem ein Schmerzensgeld von 15.000 beziehungsweise 25.000 Euro.
dpa/bb
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waldläufer schrieb am 24.01.2017 08:25 Uhrzustimmen(43) widersprechen(40)
Da hätte der Schütze mal lieber vernünftig hinsehen sollen. 3 Jahre Haft für ein derartig fahrlässiges Verhalten ist viel zu wenig. Und das Schmerzensgeld ist ja wohl ein Witz, auch wenn es den finanziellen Verhältnissen des Verursachers angepaßt sein sollte.
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