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20.12.2017 | 12:01 | Feinstaubalarm 

Keine Lösung für schlechte Luft - Muss das Land Strafe zahlen?

Stuttgart - Muss das Land Strafe zahlen, weil es den Verkehr am verpesteten Stuttgarter Neckartor nicht reduzieren will? Diese Frage hat am Dienstag das Verwaltungsgericht Stuttgart beschäftigt.

Luftbelastung Stuttgart
(c) proplanta
Das Land plant keine entsprechenden Maßnahmen mehr, obwohl es sich im vergangenen Jahr dazu verpflichtet hatte. Man könne nicht die Luft am Neckartor verbessern und dadurch an anderen Orten verschlechtern, argumentierte der Anwalt der Landesvertreter. Das sei rechtlich nicht zulässig.

Die Stuttgarter Richter müssen klären: Widerspricht ein Fahrverbot für einzelne Fahrzeuge tatsächlich dem gesetzlichen Verschlechterungsverbot? Ersten Einschätzungen des Gerichts zufolge ist das fraglich. Es sei möglicherweise nicht mit einer zusätzlichen Luftbelastung der Straßen von wenigen Mikrogramm zu rechtfertigen, das Vorhaben auf Eis zu legen.

Nachdem Neckartor-Anwohner geklagt hatten, hatte das Land sich in einem gerichtlichen Vergleich verpflichtet, ab Anfang 2018 das Verkehrsaufkommen der Kreuzung bei akutem Feinstaubalarm um rund 20 Prozent zu verringern, wenn im Jahr 2017 an mehr als 35 Tagen die zulässigen Feinstaub- und Stickoxidwerte überschritten würden. Das war bereits deutlich vor Ende des Jahres der Fall. Weil die Maßnahmen ausbleiben, wollen die Anwohner die Androhung eines Strafgeldes erzwingen. Ob dem Land ein Strafgeld angedroht wird, will das Verwaltungsgericht am Mittwoch (20.12.) verkünden.
dpa
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