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26.04.2013 | 11:34 | Mäuseplage 

Mäusebekämpfung mit Sondergenehmigung erlaubt

Erfurt - Thüringer Landwirte dürfen ab sofort auf Antrag Ratron-Feldmausköder auf ihren Getreide- und Rapsfeldern streuen, wenn diese stark von Feldmäusen befallen sind.

Feldmaus Thüringen
(c) proplanta
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel­sicherheit (BVL) hat am 23. April dem Antrag Thüringens stattgegeben und die Ausbringung des Wirkstoffs Chlorphacinon im Streuverfahren im Freistaat für 120 Tage genehmigt. Die Aufwandmenge ist auf zehn Kilogramm Köder pro Hektar und 30 Tonnen für ganz Thüringen begrenzt.

Die Köder dürfen nur ausgebracht werden, nachdem das zuständige Landwirtschaftsamt die Anträge der Agrarbetriebe geprüft und die Behandlung angeordnet hat. Vor der Anordnung müssen die Landwirtschaftsämter die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörden einholen. Damit soll eine Gefährdung wildlebender Vögel und Säugetiere vermieden werden. Die Ausbringung der Ratron-Feldmausköder wird nur bei starker Überschreitung der Bekämpfungsschwelle – nachzuweisen durch die Antragsteller - genehmigt.

Wie bereits im Herbst 2012 erfolgt in Thüringen keine flächendeckende Behandlung. Nur auf Teilflächen der am stärksten befallenen Gebiete dürfen die Köder in Weizen-, Gerste-, Roggen- und Rapskulturen ausgebracht werden. Anders als im Vorjahr ist die Genehmigung nicht auf bestimmte Landkreise begrenzt. Betroffene Betriebe können ab sofort Anträge bei den jeweils zuständigen Landwirtschaftsämtern stellen.

Trotz intensiver Bekämpfung im Herbst 2012 und im Frühjahr 2013 gibt es auf vielen Feldern Thüringens immer noch ein Massenauftreten von Feldmäusen. Die herkömmlichen Bekämpfungsmethoden wie die manuelle Ausbringung von Ködern mit Legeflinten oder das tiefe Pflügen konnten die Mäusepopulationen vielerorts nicht wirksam verkleinern. In dieser Notfallsituation hatte Thüringen erneut eine Ausnahmegenehmigung beim BVL beantragt. (PD)
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