Ein entsprechendes Schreiben sollte am Montag beim Verwaltungsgericht in Stuttgart eingereicht werden, sagte Anwohner-Anwalt Roland Kugler. Bereits im April 2016 hatte das Land seinen Mandanten gerichtsfest zugesagt, dass der Verkehr ab Januar 2018 an Tagen mit hoher
Luftverschmutzung am innenstadtnahen Neckartor um 20 Prozent zu reduziert wird.
Bisher gebe es aber weder einen für den 31. August angekündigten neuen Luftreinhalteplan für Stuttgart noch konkrete Lösungen, um die Reduzierung ab 2018 zu gewährleisteten, monierte Kugler. Der Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes sei der erste Schritt, in einem zweiten könne dann ein Zwangsgeld von bis zu 10.000 Euro festgesetzt werden. Komme die Reduzierung des Verkehrs wie erwartet nicht, werde es sicher weitere gerichtliche Schritte geben.
Der 2016 vor Gericht geschlossene Vergleich zwischen den Anwohnern und dem Land ist unabhängig vom Ende Juli verkündeten Urteil des Verwaltungsgerichts, mit dem dies zur Luftreinhaltung auf Fahrverbote für Diesel-Autos drängte. Das schriftliche Urteil sollte Anfang September vorliegen. Das Land hat dann vier Wochen Zeit, das Urteil anzunehmen oder weitere Gerichte zur Prüfung anzurufen.