Wenn die bisherigen Anstrengungen und Strategien nicht zu einem Stopp des Artenverlustes bis zum Jahr 2010 geführt hätten, der kooperative Naturschutzansatz aber erfolgreich gewesen sei, dann müsse nun ein anderer Weg gegangen werden: Naturschutz in freiwilliger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft, sagte Decker am vergangenen Montag (10. Mai) in Berlin. Dieser Weg sei zielführender als vorgeschriebenes Ordnungsrecht, da der Landwirt als Partner angesehen werde und als Unternehmer auch weiterhin Entscheidungsfreiheit behalte.
Ohne die Land- und Forstwirtschaft sei die
Artenvielfalt nicht zu erhalten, sagte Decker an den anwesenden Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen gewandt. Der kooperative Naturschutz sei ohne Alternative, wenn für den Naturschutz mehr erreicht werden soll. Zumindest für alle Arten, die von einer Bewirtschaftung oder Nutzung der Fläche abhängig seien. Die Agrarumweltprogramme mit freiwilligen Umwelt- und Naturschutzleistungen der Landwirte seien anerkannt und etabliert und würden über die 2. Säule der
Agrarpolitik gefördert. „Nach wie vor werde auf fast jedem dritten Hektar von den deutschen Landwirten freiwillig eine Leistung für Natur und Umwelt erbracht“, stellte Decker heraus. Hemmschuh für eine weitere Ausdehnung der Agrarumweltprogramme seien zumeist fehlende Kofinanzierungsmittel in den Bundesländern, zu starre Vorgaben von Brüssel oder aber die Angst der Verwaltung vor der Kontrollierbarkeit etwa bei teilflächenspezifischen Maßnahmen.
Decker zeigte eine Reihe von Projekten im Natur- und
Artenschutz auf, die in Deutschland von den Landwirten vorangetrieben würden. Die Summe der einzelnen Beispiele und Aktivitäten sollte nicht unterschätzt werden. „Der Naturschutz schadet sich selbst, wenn das Engagement der einzelnen Landwirte und des Berufsstandes lediglich als Initiativen bezeichnet und als singuläre Maßnahmen abqualifiziert werden“, kritisierte Decker, der gleichzeitig neue Ansätze zur Weiterentwicklung aufzeigte. Als Beispiel nannte Decker den „Angebotsnaturschutz“. Gemeinden oder Landkreise könnten die Pflege von Flächen oder speziellen Naturschutzmaßnahmen ausschreiben. In Anbetracht knapper Finanzmittel und fehlender Finanzierungsalternativen könnte hiermit die Effizienz der eingesetzten Naturschutzmittel entschieden verbessert werden und die Landwirte würden klar definierte Leistungen erbringen. In diesem Sinne sollte auch der Ankauf von Flächen nur noch im Ausnahmefall praktiziert werden, denn der Ankauf einer Fläche habe mit Naturschutz noch nichts zu tun, binde aber erhebliche Finanzmittel. (RLV)