(c) proplanta Das Oberlandesgericht Köln habe in einem Rechtsstreit um angeblich falsche Aussagen zu biologisch abbaubaren Plastiktüten die Klage von Victor Güthoff & Partner aus Frechen bei Köln sowie der Ruppiner Papier- und Folienwerke abgewiesen, teilte die Deutsche Umwelthilfe mit. Das Gericht bestätigte am Donnerstag das Urteil, eine Revision wurde nicht zugelassen.
Die beiden Unternehmen hatten die Deutsche Umwelthilfe und ihren Bundesgeschäftsführer auf Schadenersatz in Höhe von 2,7 Millionen Euro verklagt.
Grund: In Pressemitteilungen hatte die Umwelthilfe mitgeteilt, dass die zum Teil aus Polymilchsäure bestehenden Bio-Tragetaschen laut dem Betreiber einer Kompostierungsanlage zu den dort herrschenden Bedingungen überwiegend nicht kompostierbar waren.
Das Gericht nannte in seiner Urteilsbegründung die Aussagen der Umwelthilfe dagegen «sachlich zutreffend». Der Zivilsenat des Oberlandesgerichtes hatte bereits Mitte September eine Entscheidung getroffen. (dpa)
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