„Mit dem Beschluss ist sichergestellt, dass bewährte landesrechtliche Regelungen in Sachsen auch künftig weiter Gültigkeit behalten“, so der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Frank Kupfer.
Das Landesgesetz war erforderlich geworden, nachdem auf Bundesebene unter anderem das Wasserhaushaltsgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz geändert wurden. Insgesamt sind 13 Regelungsinhalte betroffen.
„So wäre es zum Beispiel nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, in der Sächsischen Schweiz Klettersport zu betreiben“, so der Minister. „Ein solches Verbot will ich auf keinen Fall. Das Felsklettern in der Sächsischen Schweiz hat eine lange Tradition. Die Sportverbände arbeiten aktiv im Naturschutz mit und betreiben ihren Sport sehr verantwortungsvoll“. So sei die Verwendung von Kletterkeilen und Magnesia tabu.
Als eine weitere sächsische Sonderregelung nannte der Minister die Ausweisung von zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen. „Die Regelung des Bundes schreibt hier lediglich fünf Meter vor. Darüber gehen wir insbesondere nach den Erfahrungen des verheerenden Hochwassers von 2002 hinaus“. Die Sonderregelung helfe aber nicht nur dem Hochwasserschutz, sondern auch der Gewässerreinhaltung.
Das Gesetz soll Mitte Mai im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet werden und tritt dann in Kraft. (PD)
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