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15.02.2017 | 15:20 | Luftverschmutzung 

Stuttgart: Ende des Feinstaubalarms

Stuttgart/Brüssel - Der Feinstaubalarm in Stuttgart endet in der Nacht zum Freitag. Das teilte die Stadt am Mittwoch mit Blick auf die Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes (DWD) mit.

Feinstaubalarm Stuttgart
(c) proplanta
In der Nacht zum Freitag soll es demnach regnen, so dass der Feinstaub aus der Atmosphäre gewaschen wird. Auch am Samstag dürfte Regen fallen, daher könnte der Alarm einem Meteorologen zufolge wohl bis einschließlich Sonntag ausgesetzt werden. Ein dauerhaftes Ende der Feinstaubalarms ist aber nicht in Sicht: Das Wetter wird laut DWD im Laufe des Sonntags wieder schöner und schränkt damit das Austauschvermögen der Luft wieder ein. Ab Montag könne der Alarm wieder eingesetzt werden.

Der durchschnittliche Feinstaubwert lag am Dienstag bei 96 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft. Das geht aus Daten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) vom Mittwoch hervor. Der EU-Grenzwert liegt bei 50 Mikrogramm.

Wegen anhaltend starker Luftverschmutzung schickte die EU-Kommission ein Mahnschreiben an Deutschland. In insgesamt 28 Gebieten werden die Stickstoffdioxid-Werte zu stark überschritten, wie die Brüsseler Behörde mitteilte. Unter den betroffenen Gebieten sind Stuttgart, Berlin, München, Hamburg und Köln. Stickstoffoxide entstehen bei Verbrennungsprozessen, etwa in Feuerungsanlagen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle. In Ballungsgebieten ist nach Angaben des Umweltbundesamtes der Straßenverkehr die wichtigste Quelle. Insbesondere Menschen mit Allergien und vorgeschädigten Atemwegen leiden darunter.

2003 waren anhaltend hohe NO2-Konzentrationen nach Angaben der EU-Kommission für knapp 70.000 vorzeitige Todesfälle in Europa verantwortlich. Das sei beinahe das Dreifache der Zahl der Opfer tödlicher Straßenverkehrsunfälle im selben Jahr.

Neben Deutschland rügte die EU-Kommission auch Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien wegen mutmaßlicher Verletzung der europäischen Luftqualitäts-Vorschriften. Die Länder haben nun zwei Monate Zeit, die Forderungen der EU-Kommission umzusetzen. Falls sie dies nicht tun, kann die Behörde sie danach auch vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Am Ende drohen auch Bußgelder.
dpa/lsw
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