Nach Informationen der
Landwirtschaftskammer Niedersachsen dürfen Pflanzenschutzmittel laut
Pflanzenschutzgesetz nur auf Freilandflächen ausgebracht werden, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Das Verbot gilt auch für Pflanzenschutzmittel, für die im Fernsehen geworben wird und die im Handel frei käuflich sind. Betroffen sind alle Chemikalien, auch wenn sie laut Produktinformation „umweltfreundlich" oder „biologisch abbaubar" sind. Auch die Verwendung von Salz oder Essig ist unzulässig.
Der Grund des Verbotes liegt auf der Hand: Pflanzenschutzmittel können von gepflasterten oder versiegelten Flächen abgewaschen werden und in Oberflächengewässer oder ins Grundwasser gelangen. Dadurch kann die Umwelt belastet werden.
Die Landwirtschaftskammer weist darauf hin, dass Verstöße gegen dieses Verbot mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. In besonderen Fällen kann sie aber als zuständige Behörde Ausnahmen zulassen. Eine Alternative zur Beseitigung von unerwünschtem Grün mit chemischen Mitteln ist häufiges Fegen mit einem groben Besen oder das Abflämmen mit einem in Baumärkten erhältlichen Gasbrennstab.
Fragen zu diesem Thema beantwortet das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unter der Rufnummer 0511 4005-2428. (lwk-ns)