Die internationale Staatengemeinschaft soll im Dezember in Kopenhagen ein neues Folgeabkommen für das Kyoto-Protokoll nach 2013 beschließen. In diesen Abkommen wird festgelegt, um wie viel Prozent jedes Unterzeichner-Land seinen Treibhausgasausstoß senken muss. Besonders umstritten sind die Kriterien für die Lastenteilung sowie die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen in den Entwicklungs- und Schwellenländern. Von der EU werden Milliardentransfers erwartet.
Auf ihrer Frühjahrstagung sollen die EU-Chefs die wichtigsten Eckpfeiler festlegen. Im Herbst steht der Beschluss eines konkreten Verhandlungsmandats für Kopenhagen an. Die Europäische Kommission schätzt, dass unter dem Strich bis 2020 zusätzliche 175 Milliarden Euro weltweit für Maßnahmen gegen die
Erderwärmung notwendig sein werden. Mehr als die Hälfte des Bedarfs fällt in der Dritten Welt an. Das Geld soll aus dem Handel mit Verschmutzungsrechten für den CO2-Ausstoß («Emissionshandelssystem») stammen sowie aus den öffentlichen Haushalten, je nach Finanzkraft und CO2-Ausstoß eines Landes.
In ihren vorbereitenden Treffen haben sich weder die EU- Umweltminister noch die Finanzminister auf eine konkrete Summe einigen können, die die EU zu leisten bereit wäre. Entwicklungshilfe- und Umweltschutzorganisationen wie
Greenpeace oder Oxfam kritisieren dies scharf. Ohne konkrete Finanzzusagen seien die Entwicklungsländer nicht ins Boot zu holen.
Deutschland ist zu Finanztransfers bereit, will aber, dass sich die Dritte Welt ebenfalls auf verbindliche
Klimaziele einlässt. So soll jedes Entwicklungsland «nationale Minderungsstrategien» vorlegen. Wichtige
Schwellenländer wie China, Indien oder Südafrika sollen dies nach dem Willen der Kommission sogar noch vor Dezember tun. Ausnahmen soll es nur für die ärmsten Länder oder kleine Inselstaaten geben. Bislang ist im Gespräch, dass sich die Entwicklungsländer verpflichten, 15 bis 30 Prozent weniger Kohlendioxid (
CO2) auszustoßen, als dies ohne Klimaabkommen der Fall gewesen wäre («Business-as-usual»).
Gerungen wird auch um die Kriterien, die eine Festlegung und Vergleichbarkeit der nationalen Ziele erst ermöglichen. Im Wesentlichen geht es darum, ob beispielsweise der CO2-Ausstoß pro Kopf als Bemessungsgrundlage verwendet wird. Besonders Italien sowie kleinere Mitgliedstaaten unterstützen dies. Weitere mögliche Kriterien sind das Bevölkerungswachstum, die Energiesparpotenziale der Industrien sowie vergangene Klimaschutzmaßnahmen.
In ihrem ambitionierten Klima- und Energiepaket hatte sich die EU vergangenen Dezember verpflichtet, den CO2-Ausstoß bis 2020 um ein Fünftel zu verringern. Folgen andere Industrieländer mit «vergleichbaren» Klimazielen, soll das Reduktionsziel auf 30 Prozent steigen. Was eine solche «vergleichbare» Verpflichtung wäre, muss ebenfalls noch festgelegt werden. (dpa)