Eine verantwortungsbewusste Abwägung zwischen Wirtschafts- und Umweltinteressen und der Schutz der Bürgerrechte sind in dem Gesetz nun absolut gegeben. Die Zustimmung des Parlamentes hat am Freitag (26.06.) bestätigt, dass wir nun ein modernes und effizientes Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung haben, das diesen Ausgleich herstellt" , so Umweltminister Niki Berlakovich, der sich bei den beteiligten Abgeordneten für die konstruktive Diskussion und den positiven Abschluss im Ausschuss bedankt.
„Ich verwehre mich dagegen, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, die Berücksichtigung der Umwelt über Bord zu werfen.
Klimaschutz und eine effiziente Energienutzung sind schon heute und bleiben auch in Zukunft Schlüsselthemen,“ so Minister Berlakovich abschließend. Durch eine Vereinfachung und Beschleunigung der Prüfverfahren können korrekt beantragte Projekte nun effizient und rasch abgewickelt werden. Die Möglichkeit von Bürgerinnen und Bürgern, ihre Bedenken einzubringen wurden abgesichert und verbessert, die Projektwerber haben nach einem abgeschlossenen Verfahren Rechtssicherheit. Die geplanten Investitionen wirken unmittelbar konjunkturbelebend, was gerade in der jetzigen Situation wesentlich ist. Das Gesetz soll noch vor dem Sommer im Plenum des Nationalrats behandelt werden.
Quelle: Lebensministerium Österreich