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10.01.2011 | 14:08 | Unternehmensfusion 

Fusionskontrolle: EU-Kommission untersucht geplanten Zusammenschluss im Orangensaftsektor

Brüssel - Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung eine eingehende Untersuchung der geplanten Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens eingeleitet, in dem die brasilianischen Unternehmensgruppen Votorantim und Fischer ihre Orangensaftsparten zusammenfassen wollen.

Orangensaft
Einer ersten Marktuntersuchung der Kommission zufolge könnte der geplante Zusammenschluss für Orangensaft und bestimmte Nebenerzeugnisse, die bei der Verarbeitung frischer Orangen zu Saft anfallen, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu Wettbewerbsproblemen führen. Die Untersuchung wird ergebnisoffen geführt. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, d. h. bis zum 19. Mai 2011, abschließend feststellen, ob durch diesen Zusammenschluss der wirksame Wettbewerb im gesamten EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigt würde.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia erklärte dazu: „Viele europäische Verbraucher trinken regelmäßig Orangensaft, aber es ist ihnen nicht unbedingt bewusst, dass der größte Teil des im EWR konsumierten Orangensafts aus Brasilien stammt. Durch das geplante Gemeinschaftsunternehmen würden zwei der vier größten Orangensaftanbieter zusammengeführt. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass sich daraus für die europäischen Verbraucher keine Nachteile ergeben.“

Votorantim ist eine diversifizierte brasilianische Unternehmensgruppe mit Geschäftstätigkeiten in Bereichen wie Zement- und Betonsektor bis hin zu Bergbau und Metallurgie. Ihre Tätigkeiten im Fruchtsaftsektor werden von der Tochtergesellschaft Citrovita geführt.

Fischer ist ein brasilianischer Konzern, der Seeverkehrsdienstleistungen für Erdölplattformen erbringt und über die Tochtergesellschaft Citrosuco im Fruchtsaftsektor (Produktion und Großhandel) tätig ist.

Die erste Untersuchung der Kommission hat ergeben, dass der Zusammenschluss zwei der weltweit größten Orangensafthersteller zusammenführen würde. Deren Tätigkeiten würden sich im EWR erheblich überschneiden. Die beiden Unternehmen beliefern im EWR Getränkegroßhändler mit Orangensaft, die dann ihrerseits die Endkunden mit fertigen Getränkeprodukten unter ihrem eigenen Markennamen oder dem der großen Einzelhändler versorgen. Aus der genannten ersten Untersuchung ging ferner hervor, dass das Gemeinschaftsunternehmen auf den Märkten für bestimmte bei der Verarbeitung frischer Orangen zu Saft anfallende Nebenprodukte, wie etwa Orangenöle und -essenzen, eine starke Position innehaben würde.

Am 24. November 2010 wurde der geplante Zusammenschluss bei der Kommission angemeldet. (EU)
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