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18.05.2018 | 12:38 | Bierwerbung 

Kein bekömmliches Bier

Karlsruhe / Leutkirch - «Bekömmlich, süffig - aber nicht schwer» - so warb eine kleine Brauerei aus Leutkirch (Kreis Ravensburg) für ihr Bier. Suggeriert der Begriff «bekömmlich» eine gesundheitsfördernde Wirkung?

Bierwerbung
Wie gesund ist «bekömmlich»? Seit Jahren streiten sich eine Brauerei aus dem Allgäu und ein Berliner Wettbewerbsverband vor Gericht. Nun hat der BGH den Bierstreit entschieden. (c) proplanta
Ja, meint der Bundesgerichtshof (BGH). Er bestätigte am Donnerstag ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart, das eine Bierwerbung mit dem Begriff verboten hatte. Damit ist der seit drei Jahren währende Bierstreit zwischen einer Allgäuer Brauerei und einem Berliner Wettbewerbsverband in letzter Instanz entschieden (Az.: I ZR 252/16).

Worum geht es?

Die beklagte Brauerei verwendet seit den 1930er Jahren für ihre Biere den Werbeslogan «Wohl bekomm's!» und hat diese seit Anfang des vergangenen Jahrhunderts zunächst in Anzeigen, später im Internet auch als «bekömmlich» bezeichnet. Dagegen hatte der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin - ein Zusammenschluss von rund 90 Unternehmen der Lebensmittelbranche - 2015 eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Der Leutkircher Brauereichef Gottfried Härle ließ daraufhin auf den Etiketten von rund 30.000 Bierflaschen das Wort von Hand mit Filzstiften streichen - und legte Berufung ein. Seine Klagen blieben vor dem Landgericht Ravensburg sowie dem Oberlandesgericht Stuttgart - und nun auch vor dem BGH - erfolglos.

Was spricht gegen «bekömmlich»?

Das aus dem Mittelhochdeutschen stammende «bekom(en)lich» bedeutete einmal so viel wie «passend» oder «bequem». Heute wird es als Synonym für «leicht verdaulich» oder «verträglich» verstanden. Dass Biersorten mit einem Alkoholgehalt zwischen 2,9 und 5,1 Prozent so beworben werden, geht aus Sicht des Wettbewerbsverbandes gar nicht.

Es sei eine «gesundheitsbezogene» Angabe, mit der nach der Health-Claims-Verordnung der EU nicht geworben werden darf. Die Verordnung verbietet das für alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent.

Gibt es vergleichbare Fälle?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Entscheidung zu einer Werbung der Winzergenossenschaft Deutsches Weintor aus der Pfalz (C-544-10-Urteil vom 6.9.2012) Winzern verboten, für «bekömmlichen» Wein zu werben. Dies sei in Verbindung mit dem geringen Säuregehalt eine gesundheitsbezogene Angabe. Alkohol sei schädlich für die Gesundheit - Verbraucher müssten vor irreführender Werbung geschützt werden.

Ist das auf den Bierstreit anwendbar?

Der BGH hat das bejaht. Die Verwendung des Begriffs «bekömmlich» ist demnach eine gesundheitsbezogene Angabe, mit der eine Verbesserung des Gesundheitszustands versprochen und suggeriert wird, der Verzehr des Lebensmittels habe auf die Gesundheit keine schädlichen Auswirkungen. Der beklagte Brauer hat den Begriff dagegen als «reine Qualitätsaussage» mit langer Tradition verstanden.

Hat sich der BGH schon zuvor mit einem vergleichbaren Fall befasst?

Der BGH hat im Januar 2011 in einer EuGH-Vorlage zum «Gurktaler Kräuterlikör» den Begriff «bekömmlich» passieren lassen - «wohltuend» aber nicht. Das war aber vor dem «Weintor»-Urteil. Auch wurde der Fall nie entschieden, weil die Revision zurückgenommen wurde.

Könnten auch andere Brauereien betroffen sein?

Härle ist ein Familienunternehmen in vierter Generation  und mit 33 Mitarbeitern sowie 7,2 Millionen Euro Jahresumsatz klein. Die Folgen des Verbots gehen aber viele Brauer an, die ebenfalls seit langem mit «bekömmlichem» Bier geworben haben. «Das BGH-Urteil ist eine Enttäuschung für die ganze Brauwirtschaft», sagt Martin Schimpf, der Vorsitzende des Verbandes Private Brauer Baden-Württemberg.

Welche Folgen hat das?

Den Brauern stößt das Urteil sauer auf, weil sie sich jetzt mit Alternativen wie «geschmackvoll» oder «süffig» behelfen müssen. Der Beliebtheit von Bier als das meistkonsumierte alkoholische Getränk dürfte das aber keinen Abbruch tun: Die Deutschen gaben 2017 rund 7,4 Milliarden Euro für Bier und Biermixgetränke zum Verzehr zu Hause aus. Dennoch haben Brauer eine Durststrecke: Im ersten Quartal haben sie mit 19,6 Millionen Hektolitern Bier 1,6 Prozent weniger abgesetzt als im Vorjahreszeitraum.

Sie wollen das mit neuen Angeboten ausgleichen. Laut Deutschem Brauer-Bund gibt es hierzulande mehr als 6.000 Biermarken - 1.000 mehr als noch vor zehn Jahren. Im ganzen Jahr 2017 wurden bundesweit 85,5 Millionen Hektoliter Gerstensaft gebraut.
dpa
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