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29.06.2016 | 07:43 | Schweinezüchter 

Tierhaltungsverbot für Straathof auf Prüfstand

Magdeburg - Das Tierhaltungsverbot gegen den langjährigen Schweinezüchter Adrianus Straathof wird seit Dienstag vom Magdeburger Verwaltungsgericht überprüft.

Schweinehaltung
Hat das Berufsverbot gegen den langjährigen Schweinezüchter Adrianus Straathof Bestand? In einem zähen Prozess will das Verwaltungsgericht jetzt Klarheit schaffen. Dem Land könnte Schadenersatz drohen. (c) proplanta
Am ersten Verhandlungstag ging es allerdings zunächst vor allem um Verfahrensfragen. So wurde etwa darüber debattiert, ob Straathof im juristischen Sinne überhaupt Halter von Hundertausenden Schweinen war oder ob er diese Funktion als Geschäftsführer und Gesellschafter an seine Mitarbeiter delegiert hatte.

Der Kreis Jerichower Land hatte 2014 das bundesweit gültige Tierhaltungsverbot erlassen, weil das Veterinäramt wiederholt Verstöße gegen das Tierschutzrecht festgestellt habe. Dabei ging es um die Größe der Ställe, um ein grundloses Töten von Ferkeln oder auch um unzulässige Amputationen.

Nach einer ersten mündlichen Verhandlung war der Prozess 2015 auf Eis gelegt worden, bis das Oberverwaltungsgericht über die Mindestgröße von Ställen für Zuchtsauen entschieden hatte. Inzwischen wurde von den obersten Verwaltungsrichtern des Landes festgelegt, dass die Tiere Anspruch auf mehr Platz hatten. Der Fall ist allerdings nun noch beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.

Straathof, der als einer der größten Schweinezüchter Europas galt, hatte sich angesichts des Tierhaltungsverbots in den vergangenen Monaten immer stärker aus den Betrieben zurückgezogen. Zunächst gab er die Geschäftsführung der Holding-Gesellschaft ab. Später übergab er zudem seine Gesellschafteranteile an einen Treuhänder. Seine Anwältin machte vor Gericht klar, dass Straathof heute über diese Anteile nicht mehr verfügen könne. Zu der Holding gehören Höfe in mehreren Bundesländern.

Die Grünen-Landtagsabgeordnete Dorothea Frederking, die die Verhandlung beobachtete, warf den Anwälten von Straathof eine «Zermürbungstaktik» vor. Es sei schon dreist, infrage zustellen, ob Straathof überhaupt Tierhalter gewesen sei. Durch die Verfahrensfragen sei es im Prozess zunächst überhaupt nicht um die Tierschutzverstöße gegangen.

In dem Prozess wurde der Streitwert nach Angaben der Anwälte von Straathof auf 20 Millionen Euro festgelegt. Die Anwälte halten das Tierhaltungsverbot für unverhältnismäßig und behalten sich vor, vom Land Sachsen-Anhalt Schadenersatz zu verlangen. Zum Auftakt der Verhandlung wurde auch kurz die Möglichkeit eines Vergleichs zwischen dem Landkreis und Straathof erörtert, ohne zu einem Ergebnis zu kommen.

In der mündlichen Verhandlung prallten mehrfach unterschiedliche Auffassungen der Kammer und der Anwälte zum Ablauf des Verfahrens aufeinander. Die Anwälte von Straathof verlangten etwa Auskunft, welche Punkte das Gericht als besonders relevant ansehe. Andernfalls müsse eine große Anzahl von Beweisanträgen gestellt werden, weil man quasi im Nebel stochere. Das Gericht lehnte es aber ab, bereits zum Auftakt seine vorläufige Rechtsauffassung im Detail darzustellen.
dpa/sa
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