Das Insolvenzverfahren könne aufgehoben werden, wenn der Gerichtsbeschluss rechtskräftig und die Prokon-Genossenschaft in das Genossenschaftsregister eingetragen wird, teilte das Amtsgericht am Montag mit. Binnen zwei Wochen sind Einsprüche möglich. Der Beschluss des Amtsgerichts datiert vom Freitag.
Die Gläubiger der Firma hatten sich am Donnerstag mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, das Unternehmen als Genossenschaft fortzuführen und es nicht für 550 Millionen Euro an den Energieversorger
EnBW zu verkaufen. Anwesend waren 2.144 Stimmberechtigte, die insgesamt mehr als 40.000 Gläubiger vertraten. Das entsprach einem Kapital von 1,056 Milliarden Euro, von denen 843 Millionen Euro für die Genossenschaft stimmten. Über Prokon war 2014 wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das Unternehmen hatte sich mit hochverzinslichen Genussscheinen von rund 75.000 Anlegern finanziert und konnte die Papiere nicht mehr zurücknehmen. (dpa/lno)