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28.11.2010 | 20:24 | Jugendschutz 

Drogenbeauftragte: Kein Glühwein an Kinder

Berlin - Kein Glühwein an Kinder und Jugendliche auf Weihnachtsmärkten.

Weihnachten
Die Drogenbeauftragte der Regierung, Mechthild Dyckmans, hat Veranstalter, Städte und Gemeinden aufgerufen, in der Adventszeit den Jugendschutz strikt einzuhalten. «Auch in der Vorweihnachtszeit muss gelten: Alkohol gehört nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen», sagte die FDP-Politikerin am Freitag.

Leider sei auf Weihnachtsmärkten immer wieder zu beobachten, dass sich Kinder und Jugendliche hemmungslos betrinken. «Glühwein und Punsch haben einen hohen Zuckergehalt und sind für Kinder und Jugendliche problematisch, weil durch den hohen Zuckergehalt der scharfe Alkoholgeschmack überdeckt wird», sagte Dyckmans in Berlin.

Die Veranstalter von Weihnachtsmärkten sollten darauf achten, dass es ausreichend Stände mit alkoholfreien Getränken gebe. Nach dem Jugendschutzgesetz darf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kein Alkohol abgegeben werden. Der Verkauf und Ausschank von Spirituosen und Mixgetränken ist erst ab 18 Jahren erlaubt. (dpa)
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