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02.06.2009 | 08:35 | Lebensmittelsicherheit  

FAQ's Analogkäse

Wien - Was versteht man unter Analogkäse?

Analogkäse
(c) proplanta
Unter Analogkäse, Kunstkäse oder Käse-Imitat versteht man Erzeugnisse, die im Aussehen Käse ähneln, aber nicht aus Milch oder Milchprodukten hergestellt werden. In der Produktion wird das Milchfett durch pflanzliche Fette/Öle ersetzt. Hinzu kommen Stärke, Salze, Emulgatoren, Aroma- und Farbstoffe, Geschmacksverstärker, Wasser, pflanzliches Eiweiß. Zum Teil werden diese Produkte auch mit echtem Käse gemischt. Käseimitate sind in der Herstellung günstiger als echter Käse. Da kein Reifungsprozess notwendig ist, können sie schneller eingesetzt werden. Auch das Schmelzverhalten und die Hitzebeständigkeit sind besser als bei echtem Käse, Fett- und Cholesteringehalt sind geringer.


In welchen Produkten ist Analogkäse enthalten?

Analogkäse wird vorwiegend in so genannten Convenience-Produkten (vorgefertigte Lebensmittelkomponenten, Fertiggerichte), in der Gastronomie oder in Bäckereien verwendet, z. B. Lasagne, Pizza, Käsestangerl, Fast Food usw. In Deutschland werden schätzungsweise 100.000 Tonnen Analogkäse pro Jahr hergestellt.


Lebensmittelrechtliche Beurteilung von Analogkäse

Nach geltendem EU-Recht ist es unzulässig, Erzeugnisse als „Käse“ oder mit dem Namenszusatz „Käse“ zu bezeichnen, wenn das Milchfett gegen pflanzliche Fette/Öle ausgetauscht wurde (VO (EG) Nr. 1234/2007: „Milcherzeugnisse im Sinne dieses Anhangs sind ausschließlich aus Milch gewonnene Erzeugnisse, wobei jedoch für die Herstellung erforderliche Stoffe zugesetzt werden können, sofern diese nicht verwendet werden, um einen der Milchbestandteile vollständig oder teilweise zu ersetzen. Folgende Bezeichnungen sind ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehalten: Molke, Rahm, Butter, Buttermilch, Butteroil, Kaseine, wasserfreies Milchfett, Käse, Joghurt, Kefir, Kumys, viili/fil, smetana, fil). Daher sind Bezeichnungen wie „Analogkäse“, „Kunstkäse“ oder „Käseimitat“ eigentlich unzulässig und dürfen nicht so auf dem Etikett stehen. Fantasienamen wie z. B. „Pizza-Mix“ oder „Gastromix“ sind hingegen gestattet.

Gemäß Österreichischem Lebensmittelbuch (Kapitel B 32, Milch und Milchprodukte) sind auch Käsezubereitungen erlaubt. Diese bestehen aus Käse und anderen Lebensmitteln und müssen zu mindestens 51 Prozent der Trockenmasse aus Käsetrockenmasse bestehen.


Wie kann ich als Konsument Analogkäse erkennen?

Da die Erzeugnisse in der Regel nicht im Einzelhandel, sondern im Zwischenhandel angeboten werden, ist es für die Verbraucher oft schwierig festzustellen, ob z. B. auf der Pizza echter Käse oder ein Imitat verwendet wurde. Auf verpackten Lebensmitteln gibt das Etikett bzw. die Zutatenliste Aufschluss. „Emmentaler“ oder „Gouda“ darf nur draufstehen, wenn der Käse aus Milch erzeugt wurde. Bei Imitaten darf die Bezeichnung „Käse“ nicht verwendet werden, man liest daher z. B. „Streufertiger Backbelag für Pizza“, „Bäckermischung“ etc. außerdem müssen auf der Zutatenliste die Bestandteile wie pflanzliche Fette, Stärke usw. angegeben sein.


Ist Analogkäse gesundheitlich bedenklich?

Nein, gesundheitliche Bedenken gibt es gegen diese Produkte nicht. (AGES)
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