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24.05.2013 | 10:31 | Süßwarenhersteller 

Haribo muss Schmerzensgeld zahlen

Hamm - Der Süßwarenhersteller Haribo muss einem Mann Schmerzensgeld zahlen, weil er auf etwas Hartes in Fruchtgummi gebissen und sich so den Zahn beschädigt hat.

Fruchtgummis
(c) proplanta
Das Oberlandesgericht in Hamm verurteilte das Bonner Unternehmen am Donnerstag zur Zahlung von 2.000 Euro an den Kläger aus Bielefeld. Außerdem muss Haribo die Kosten für die Zahnbehandlung übernehmen. Der Mann hatte bei einem Sommerfest ein Colafläschchen gekaut und sich dabei zwei Zähne beschädigt. Einem Gutachter zufolge handelte es sich bei dem harten Teil um Putzpartikel von einer Wand oder Decke (Az.: I-21 U 64/12).

Haribo hatte bestritten, dass die Fremdstoffe bei der Produktion in das Fruchtgummi gelangt sein könnten. Der Süßwarenhersteller vermutete, dass die Klümpchen bei dem Sommerfest hineingelangt seien. Der Gutachter sah das vor Gericht anders: Dass die Partikel und ihre Poren von der Gelatine komplett umhüllt gewesen seien, sei ein klarer Beleg dafür, dass die Stoffe während der Produktion und nicht später ins Naschwerk gekommen seien.

In der mündlichen Verhandlung wiesen Richter und Gutachter darauf hin, dass es in der Lebensmittelproduktion keine hundertprozentige Sicherheit gebe. «Die Firmen sagen uns immer, es kann nicht sein, dass etwas bei der Herstellung in die Produkte gelangt. Aber trotz gut überwachter Produktionsketten passiert es eben doch immer wieder», erläuterte der Vorsitzende Richter.

Der Süßwarenhersteller zeigte sich in der mündlichen Verhandlung nicht überzeugt. Der Anwalt des Unternehmens betonte, es bestünden immer noch Zweifel daran, ob das Colafläschchen wirklich von Haribo sei. Der Gutachter hatte eine andere Ansicht vertreten: «Ich gehe davon aus, dass das verunreinigte Produkt von Haribo ist.» Das strittige Fruchtgummi sei dem zum Vergleich herangezogenen Colafläschchen von Haribo sehr ähnlich. (dpa)
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