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10.07.2023 | 04:48 | Pflegeversicherung 

Höhere Beiträge zur Pflegekasse

Kassel - Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung hat sich mit Wirkung zum 1. Juli erhöht, und zwar für Eltern auf 3,40 % sowie für Kinderlose auf 4,0 %.

Beiträge zur Pflegekasse
(c) proplanta
Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) am Dienstag (4.7.) weiter feststellte, betrug der Satz für Eltern bislang 3,05 %, unabhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder. Für Kinderlose waren es bisher 3,40 %. Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz habe sich dies geändert.

Mit der Anhebung der Beitragssätze werden laut der SVLFG die Pflegeversicherung finanziell stabilisiert und die Leistungsverbesserungen finanziert. Eltern mit mehreren Kindern würden beim Pflegeversicherungsbeitrag entlastet. Damit werde ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von April 2022 umgesetzt, erläuterte die Sozialversicherung. Für Mitglieder mit mehreren Kindern werde der Beitragssatz ab dem zweiten und bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte reduziert - allerdings nur solange das Kind sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet habe.

Ältere Kinder dürften bei diesem Abschlag nicht berücksichtigt werden. Alle Mitglieder der Landwirtschaftlichen Pflegekasse werden der SVLFG zufolge in diesem Monat schriftlich über den zu zahlenden Pflegeversicherungsbeitrag benachrichtigt. Durch Rücksendung des beigefügten Fragebogens könne nachgewiesen werden, dass ab dem 1. Juli 2023 mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren berücksichtigt werden müssten.

Aufgrund der sehr kurzfristigen Gesetzesänderung, der Vielzahl zu bearbeitender Fälle und der noch anzupassenden EDV-Programme werde sich die Bearbeitung und damit die Berücksichtigung der Beitragsabschläge nach der individuellen Zahl der Kinder unter 25 Jahren verzögern, räumt die SVLFG ein. Sie bittet daher um Geduld. Werde der Fragebogen bis zum 30. Juni 2025 zurückgeschickt, erfolge eine Beitragsreduzierung auf jeden Fall rückwirkend ab dem 1. Juli 2023.
AgE
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