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14.11.2014 | 09:41 | Orangen, Zitronen oder Mandarinen 

Konservierungsstoffe auf Zitrusfrüchten müssen deklariert werden

Luxemburg - Verbraucher in der EU haben ein Recht darauf zu erfahren, ob Zitronen, Mandarinen und Orangen mit Konservierungsstoffen behandelt wurden.

Zitrusfrüchte
(c) proplanta
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied am Donnerstag, dass solche chemischen Stoffe auf dem Etikett angeben werden müssen. Die Richter wiesen damit eine Klage Spaniens gegen eine entsprechende Vorschrift der EU-Kommission ab.

Das Land hatte unter anderem argumentiert, Zitrusfrüchte würden strengeren Regeln unterworfen als andere Obstsorten. Das Gericht räumte dies ein, machte aber deutlich, dass Abstufungen aus seiner Sicht gerechtfertigt sind.

Schalen von Zitronen oder Orangen würden zwar ähnlich wie die von Bananen oder Wassermelonen nicht roh gegessen. Aus ihnen könnten aber zum Beispiel Konfitüre oder Likör hergestellt werden. Die Verbraucher müssten deshalb über Konservierungsstoffe informiert werden.

Vor allem Landwirte in Spanien, Italien, Griechenland und Portugal bauen Orangen, Zitronen oder Mandarinen an. (dpa)
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