Dann endet eine siebenjährige Übergangsfrist für die Registrierung entsprechender Produkte. Damit Heilmittel zum Beispiel aus Ringelblumen oder nach Ayurveda-Tradition problemlos verkauft werden können, hatte eine EU-Richtlinie 2004 ein leichtes, einfaches und kostengünstiges Registrierungsverfahren für pflanzliche Heilmittel eingeführt. Im Unterschied zu anderen Arzneimitteln können Produkte aus Pflanzen bei einer Verwendung von mindestens 30 Jahren (davon 15 Jahre in der EU) so ohne Prüfungen und klinische Versuche zugelassen werden.
„Wir stehen nun am Ende einer langen Übergangsfrist, die den Herstellern und Importeuren traditioneller pflanzlicher Arzneimittel die nötige Zeit gab, zu zeigen, dass ihre Produkte über ein hinreichendes Maß an Sicherheit und Wirksamkeit verfügen. Die Patienten können nun den traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln, die sie in der EU kaufen, vertrauen“, erklärte John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik. Die Richtlinie bezieht sich ausschließlich auf als Arzneimittel eingestufte Produkte und damit auf Stoffe, die sich zur Behandlung von Krankheiten einsetzen lassen. Vitamine, Mineralstoffe und Kräutertees sind deshalb nicht betroffen. (EU-Aktuell)
|
|