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20.05.2016 | 10:43 | EU-Tabakrichtlinie 
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Schockbilder auf Zigarettenschachteln ab heute Pflicht

Berlin - Es wird kein schöner Anblick sein: Zigaretten- und Tabakschachteln müssen ab 20. Mai zu zwei Drittel mit Schockbildern und Warnhinweisen versehen werden. Sowohl auf der Vorder- als auch Rückseite.

Schockbilder
Die Zahl der Raucher in Deutschland geht schon seit Jahren zurück. Nun sollen große Schockfotos und bald auch umfassende Werbeverbote die Lust am Glimmstängel weiter eindämmen. Einige Marken verschwinden schon. (c) ec.europa.eu
Und die Gruselbilder dürfen nicht am unteren Rand versteckt werden - ob faulende Raucherbeine, schwarze Zahnstümpfe oder zerfressene Lungen. So schreibt es die EU-Tabakrichtlinie vor. Die Politik hofft, so die Lust am Rauchen weiter einzudämmen. Bis die neuen Packungen in Läden und Automaten auftauchen, wird es aber noch dauern. Alt-Verpackungen können noch ein Jahr lang abverkauft werden.

Worum geht es bei der EU-Tabakrichtlinie?

Die neue EU-Tabakproduktrichtlinie ist schon am 19. Mai 2014 in Kraft getreten. Sie sieht zum Schutz vor den Gefahren des Tabakkonsums schärfere Regeln für Herstellung, Präsentation und Verkauf von Tabakwaren vor. Bis zu diesem Freitag muss sie in nationales Recht umgesetzt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 4. Mai 2016 die Richtlinie nochmals bestätigt. Danach sind die Verpackungsregeln, das Verbot von Menthol-Zigaretten sowie die Regelungen für E-Zigaretten rechtmäßig.

Wie sollen Packungen künftig gestaltet sein?

Die in anderen Ländern bereits üblichen Fotos - etwa ein verfaulter Fuß oder eine schwarze Raucherlunge - sollen vor allem junge Menschen vom Rauchen abhalten. Diese Bilder und Warnhinweise wie «Rauchen ist tödlich» müssen mindestens zwei Drittel der Vorder- und Rückseite der Packungen einnehmen.

Solche Warnhinweise gibt es bereits heute, sie sind aber kleiner. Ein gelb hinterlegter Text soll auch Anlaufstellen für Raucher nennen, die aufhören wollen. Verpackungen, die bis 20. Mai nach alten Regeln produziert werden, können ein Jahr lang «abverkauft» werden. Für Zigarren- und Cigarillo-Schachteln gelten Ausnahmen.

Sind die großen Gruselbilder die einzige Änderung?

Nein. Menthol-Produkte sollen ab 20. Mai 2020 komplett verboten werden. Aromen, die den Tabakgeschmack überdecken, sollen vom Markt verschwinden. Es geht auch um «technische Merkmale», mit denen sich Geruch, Geschmack oder Stärke ändern lassen. Oder um Filter, Papier oder Kapseln, die Tabak oder Nikotin enthalten.

Was kommt zusätzlich auf die Hersteller zu?

Kleine Verpackungsgrößen sind für bestimmte Tabakwaren verboten, ebenso andere verkaufsfördernde und irreführende Elemente auf Verpackungen. Die Packung muss nach bestimmten Kriterien gestaltet sein und mindestens zwanzig Zigaretten enthalten. Für Tabak zum Selbstdrehen sind Kombidosen und Beutel erlaubt - sie müssen mindestens 30 Gramm Tabak enthalten.

Um Fälschungen vorzubeugen, müssen Verpackungen ein Erkennungs- und ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen - ab 20. Mai 2019 für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen und ab 2024 für alle anderen Tabakerzeugnisse. Bevor ein Hersteller ein neues Tabakprodukt auf dem europäischen Markt platziert, hat er künftig ein Zulassungsverfahren zu durchlaufen.

Werden jetzt auch E-Zigaretten reguliert?

Ja. Für nikotinhaltige E-Zigaretten und Nachfüllbehälter gibt es ebenfalls Sicherheits- und Qualitätsanforderungen. Der Markt für elektronische Zigaretten, bei denen eine Flüssigkeit verdampft und durch den Konsumenten inhaliert wird, ist noch relativ jung. Bisher gibt es in Deutschland keine spezifischen gesetzlichen Regelungen. Hier gelten jetzt ebenfalls die schon länger bestehenden Werbeverbote für Tabakprodukte.

Gibt es schon vor Inkrafttreten der Richtlinie Auswirkungen?

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im ersten Quartal 2016 in Deutschland 22,0 Prozent mehr Zigaretten versteuert als im Vorjahresquartal. Ursache für das Plus seien die ab 20. Mai geltenden neuen Vorgaben. Die Hersteller nutzten derzeit die Kapazitäten für die Vorproduktion nach dem noch geltenden Recht, um während der Produktionsumstellung Abnehmer mit vorproduzierten Produkten bedienen zu können, heißt es.

Wie entwickelt sich der Markt?

Der Zigarettenmarkt in Deutschland ist seit Jahren rückläufig. In den vergangenen 15 Jahren hat sich der Absatz im legalen Bereich nach Branchenangaben auf 80 Milliarden Zigaretten pro Jahr halbiert. Mit weiteren Rückgängen von ein bis zwei Prozent pro Jahr werde gerechnet. Insgesamt würden etwa 100 Milliarden Zigaretten im Jahr geraucht. Schätzungsweise jede fünfte Zigarette ist nicht hierzulande versteuert. Von diesen etwa 20 Milliarden gilt die Hälfte als Schmuggelware oder Fälschung.

Wird es weitere Einschränkungen geben?

Ja, die Werbeauflagen werden verschärft. Zigarettenwerbung auf Plakaten und im Kino soll von Juli 2020 an verboten werden. Das Tabakwerbeverbot soll auch E-Zigaretten einschließen und sich auf Außenflächen wie Plakatwände oder Litfaßsäulen erstrecken. An Fachgeschäften sowie in Verkaufsstellen wie Trinkhallen oder Tankstellen wird Tabakwerbung weiter erlaubt sein. In Kinos soll das Werbeverbot bei allen Filmen gelten, die für Zuschauer unter 18 Jahren freigegeben sind - also dem überwiegenden Teil.
dpa
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Kommentare 
be schrieb am 27.06.2017 17:26 Uhrzustimmen(40) widersprechen(29)
Es wird immer dreister agiert im Namen der Gesundheit.
Die Texte sind keine Warnhinweise sondern Aussagen, da steht z.B. "Rauchen verursacht Lungenkrebs", als wenn es eine Tatsache wäre,...ist es aber nicht.
Diese Warnhinweise und Schockbilder wirken wie selbsterfüllende Prophezeiungen und das ist eine große Schweinerei.

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verbietet z.B. Aussagen über die Heilung eines Pflanzlichen Medikaments und eine bildliche Darstellung, die in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise Veränderungen des menschlichen Körpers auf Grund von Krankheiten oder Schädigungen oder die Wirkung eines Arzneimittels im menschlichen Körper oder in Körperteilen verwendet.

Warum sollte das für Vorhersagen über Krankheiten in Bezug auf das Rauchen dann nicht auch Gültigkeit haben, doch da wird der Verbraucher diesem Schwachsinn ausgeliefert.

Ich kann überhaupt nicht verstehen, dass sich die Verbraucher dagegen nicht wehren und wenn sie es versuchen werden sie von den Gerichten abgewiesen - das kann es doch nicht sein.

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht." B. Brecht
cource schrieb am 20.05.2016 13:01 Uhrzustimmen(187) widersprechen(228)
die faulen zähne werden auch ohne rauchen heutzutage schnell durch künstliche ersetzt--solange die zahnklempner daran verdienen können sind solche bilder höchstens unter obdachlosen ohne zahlende krankenkasse, zu finden.
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