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17.02.2009 | 17:46 | Münchner Weißwurst  

Urteil: Münchner Metzger haben keine Exklusivrechte auf die Weißwurst

München - Die Münchner Weißwurst muss nicht unbedingt aus der bayerischen Landeshauptstadt kommen.

Justizia
(c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Das Bundespatentgericht in München sieht die Voraussetzungen des EU-Rechts für die Eintragung einer geschützten geografischen Angabe als nicht erfüllt an. Nach der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung dürfen somit auch Metzger außerhalb der Isarmetropole die Spezialität herstellen und sie als Münchner Weißwurst verkaufen. Mit ihrer Entscheidung hoben die Richter einen anderslautenden Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes in München auf (Az.: 30 W (pat) 22/06).

Das Patentamt hatte der Münchner Weißwurst - ähnlich wie dem Parmaschinken oder der Nürnberger Bratwurst - zunächst einen Namensschutz zugestanden. Dagegen hatten mehrere Metzgerbetriebe und Erzeugerverbände aus Südbayern Beschwerde zum Bundespatentgericht erhoben. Nach ihren Angaben stammen ohnehin schon rund 95 Prozent aller Münchner Weißwürste von Firmen, die nicht in der Landeshauptstadt ansässig sind.

Die Richter erklärten, dass Münchner Weißwürste in der vorgeschriebenen lebensmittelrechtlichen Qualität seit Jahrzehnten mengenmäßig weit überwiegend aus anderen Regionen Bayerns und nicht aus München stammten. Die Münchner Weißwurst sei damit eine regionale und hauptsächlich südbayerische, jedoch keine allein auf den Herstellungsort München und den Landkreis München beschränkte Spezialität.

Das bayerische Fleischerhandwerk äußerte sich erleichtert über die Entscheidung der Patentrichter. «Wir sind froh», sagte Landesinnungsmeister Georg Kleeblatt. «Auch wenn es uns nicht umgehauen hätte, wenn es anders ausgegangen wäre.» Die Auseinandersetzung sei nun endlich ausgestanden, «das schafft Ruhe».

Der bayerische Streit um die Wurst war von der «Schutzgemeinschaft Münchner Weißwurst» ausgelöst worden. Sie hatte die Aufnahme der Münchner Weißwurst in das «Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben» beantragt. Der Parmaschinken «hätte nie eine so gute Qualität erreichen können, wenn er nicht geschützt wäre», hatte Markus Brandl von der Schutzgemeinschaft den Vorstoß begründet. Das hatten andere Metzgerbetriebe in Südbayern aber nicht akzeptieren wollen.


Zusatzinformation:
Die Zusammensetzung der original Münchner Weißwurst ist weitgehend durch eine Bekanntmachung der Stadt München von 1972 vorgeschrieben. Danach besteht ihr Fleischanteil überwiegend aus Kalbfleisch. «Dem entsehnten Fleisch werden gekochte, ausgelöste Kalbskopfteile mit Haut, Bindegewebsteile von Kälbern sowie gekochte Schwarten von jungen Schweinen zugesetzt.

Diese Zusätze (Häutelwerk) dürfen insgesamt nicht mehr als 10 Prozent betragen», heißt es in der verbindlichen Bekanntmachung. Gewürzt wird mit Salz, Pfeffer, Zwiebeln, Zitronenschalen und Petersilie. Eine gut gemachte Weißwurst darf nicht zu labbrig, aber auch nicht zu fest sein. Sie darf nicht zu viele Fettstückchen enthalten und nicht zu grün sein, weil sie dann zu viel Petersilie enthält. (dpa)
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