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18.11.2009 | 20:25 | Verbraucherschutz 

Verbraucherinteressen im Internet geschützt

Braunschweig - Im Rahmen einer europaweiten Kampagne hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen bei Mobilfunkanwendungen im Internet durchgesetzt.

Verbraucherinteressen im Internet geschützt
Alle in einer Untersuchung beanstandeten Internetseiten wurden korrigiert. Im Juni 2008 überprüften alle europäischen Behörden, die für die Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechte der Verbraucher zuständig sind, die Angebote von so genannten Content Services für den Mobilfunkbereich im Internet wie Klingeltöne, Logos und Spiele. Die als "Sweep" bezeichnete grenzüberschreitende Aktion wurde von der Europäischen Kommission koordiniert.

In Deutschland hat das BVL diese Aktion durchgeführt – in enger Zusammenarbeit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband als der Dachorganisation der Verbraucherzentralen und weiterer Verbraucherverbände sowie mit der Wettbewerbszentrale als der größten unabhängigen Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft. Die Ermittlungen ergaben bei 20 der insgesamt 30 untersuchten Seiten Anhaltspunkte für Rechtsverstöße.

Inzwischen sind alle Webseiten, auf denen sich die Verstöße bestätigt haben, von den Anbietern korrigiert worden. Die Phase der Rechtsdurchsetzung konnte so erfolgreich abgeschlossen werden. Dafür haben die beteiligten Verbände in Abstimmung mit dem BVL die deutschen Anbieter abgemahnt und eine Änderung der Webseiten in Einklang mit den Verbraucherinteressen sowie entsprechende Unterlassungserklärungen erwirkt. Das BVL hat überdies in einem europäischen Netzwerk gemeinsam mit seinen Partnerbehörden im EU-Ausland die Einhaltung der Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen durch die grenzüberschreitend tätigen Anbieter durchgesetzt und eine rechtskonforme Umgestaltung ihrer Webseiten erreicht.

So müssen unter anderem Preis und Leistungsmerkmale der angebotenen Dienste klar und deutlich angegeben werden. Insbesondere dürfen Anwendungen nicht als kostenfrei beworben werden, wenn versteckte Kosten für ein Abonnement anfallen. Außerdem hat das BVL durchgesetzt, dass über die Identität und Kontaktdaten der Anbieter informiert wird, und dass die Vertragsbedingungen leicht auffindbar, verständlich und in deutscher Sprache für die Verbraucher zur Verfügung stehen.

Mit dieser Aktion hat das BVL einen bedeutenden Beitrag geleistet, um Verbraucher, vor allem Kinder und Jugendliche, im Bereich der Mobilfunkanwendungen im Internet vor unseriösen Angeboten zu schützen, die gegen die Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen verstoßen.

Das BVL ist nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz Deutschlands zentrale Verbindungsstelle für die europäische Zusammenarbeit im Verbraucherschutz. Zugleich ist es die zuständige Behörde für die grenzüberschreitende Verfolgung von unlauteren Geschäftspraktiken zu Lasten einer Vielzahl von Verbrauchern und für die Einhaltung des Verbraucherschutzes im elektronischen Geschäftsverkehr und im Fernabsatz.

Im Anschluss an die Aktion "Sweep 2008" zu Mobilfunkanwendungen hat das BVL dieses Jahr im Rahmen des "Sweep 2009" Angebote von Elektronikprodukten im Internet untersucht. 29 Anbieter wurden dabei überprüft. Bei 21 Webseiten gab es einen Verdacht auf einen Rechtsverstoß. Diese Verstöße werden derzeit in der laufenden Rechtsdurchsetzungsphase verfolgt.

Weitere Informationen zu "Sweep" gibt es auf der Homepage der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/index_en.htm (bvl)
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