Betroffen sind sogenannte „Energy Shots“, die in kleinen Dosen (25 bis 75 ml) abgefüllt sind und höhere Konzentrationen an Koffein und Taurin enthalten als die bekannten, größer abgepackten „Energy Drinks“ (üblicherweise 250 ml).
Die „Energy Shots“ werden in unterschiedlichen Zusammensetzungen angeboten und werden als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht. Die Hersteller weisen auf den erhöhten Koffeingehalt hin und geben auf dem Etikett die maximale tägliche Verzehrsmenge (in der Regel eine Einheit des Getränks) an. Dieser Hinweis sollte unbedingt beachtet werden. Als Durststiller sind die „Energy Shots“ nicht geeignet. Durch die geringere Flüssigkeitsmenge werden andernfalls zu große Mengen Koffein und Taurin in kurzer Zeit aufgenommen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass übermäßiger Konsum von Koffein und Taurin, vor allem in Verbindung mit alkoholischen Getränken oder körperlicher Anstrengung, zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen – von Nervosität und Schlaflosigkeit bis hin zu Herzrhythmusstörungen, Magenbeschwerden oder in Einzelfällen sogar Vergiftungserscheinungen - führen kann. Schwangeren, stillenden Müttern, Kindern und koffeinempfindlichen Personen wird vom Verzehr von Energy-Getränken allgemein abgeraten.
Bisher sind in Rheinland-Pfalz keine Fälle bekannt geworden, bei denen ein ursächlicher Zusammenhang von Gesundheitsschäden mit dem Konsum von Energy Shots herzustellen ist. Allerdings berichteten Verbraucher, die über Beeinträchtigungen klagten, auch über den Konsum von Energie-Getränken, Alkohol und Drogen.
Weitere Hinweise beim Bundesinstitut für Risikobewertung im
Internet. (PD)