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02.03.2009 | 12:29 | Lebensmittelsicherheit 

Das BVL koordiniert für Deutschland zahlreiche Programme zur Lebensmittelsicherheit

Berlin - Mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung informiert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durch Berichte Verbraucher, Wirtschaftsbeteiligte, Bundesregierung und Europäische Kommission über relevante Daten zur hygienischen Beschaffenheit und zu unerwünschten Stoffen von Lebensmitteln sowie zu deren Kennzeichnung und Zusammensetzung.

Das BVL koordiniert für Deutschland zahlreiche Programme zur Lebensmittelsicherheit
Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände

Alle EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Ergebnisse ihrer nationalen Kontrollen auf Pflanzenschutzmittelrückstände an die EU-Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu übermitteln. Untersucht werden Getreide, Obst und Gemüse sowie Lebensmittel tierischen Ursprungs.

Das BVL stellt die Untersuchungsergebnisse der Länder zusammen, wertet sie aus und veröffentlicht die Daten. Die amtliche Lebensmittelüberwachung der Länder konzentriert sich bei der Probenahme und der Untersuchung, die für diese Berichterstattung herangezogen werden, auf Lebensmittel, bei denen bereits in der Vergangenheit häufig Rückstände festgestellt wurden. Der Anteil von Proben, bei denen Pflanzenschutzmittelrückstände festgestellt wurden, ist daher überproportional, so dass die in der "Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände" gemachten Angaben nicht repräsentativ für die Gesamtheit der auf dem Markt befindlichen Lebensmittel sind.

In dieser Berichterstattung werden auch die Proben aus dem Lebensmittel-Monitoring berücksichtigt, die auf das Vorkommen von Pflanzenschutzmittelrückständen untersucht wurden.


Lebensmittel-Monitoring

Im Rahmen des Lebensmittel-Monitorings wird eine für jedes Untersuchungsjahr festgelegte Gruppe von Lebensmitteln von den Bundesländern untersucht, um repräsentative Daten über das Vorkommen gesundheitlich unerwünschter Stoffe in diesen Lebensmitteln zu gewinnen. Dieses so genannte Warenkorb-Monitoring umfasst dabei innerhalb eines Jahres nicht die gesamte Breite der angebotenen Lebensmittel, sondern einen festgelegten Ausschnitt des Warenkorbes.

Treten spezielle stoff- bzw. lebensmittelbezogene Fragestellungen zur Lebensmittelsicherheit auf, so werden diese im Rahmen des Projekt-Monitorings repräsentativ untersucht, um mögliche Gefahren für die menschliche Gesundheit frühzeitig erkennen zu können. Die Ergebnisse des Lebensmittel-Monitorings fließen kontinuierlich in die gesundheitliche Risikobewertung ein und werden beispielsweise auch dazu genutzt, die Höchstgehalte für unerwünschte Stoffe zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen.


Nationale Rückstandskontrollplan für Lebensmittel tierischen Ursprungs

Der "Nationale Rückstandskontrollplan für Lebensmittel tierischen Ursprungs" ist ausgerichtet auf die Kontrolle der Tierbestände, der Schlachtbetriebe und der Betriebe, die das noch unverarbeitete Roherzeugnis erhalten, zum Beispiel Milch, Eier, Honig und Wild. Im Fokus steht der Nachweis von Rückständen von verbotenen bzw. nicht zugelassenen Stoffen, von Tierarzneimitteln und auch von Pflanzenschutzmitteln, Schwermetallen und langlebigen Organochlorverbindungen.

Die Probenzahlen richten sich nach den Schlacht- bzw. Produktionszahlen. Neben Fleisch, Fett, Organen, Urin, Blut und Kot können Proben auch von Futter und Wasser genommen werden. Durch die Rückverfolgung der Herkunft der Proben kann der Erzeuger gegebenenfalls direkt für seine Produkte zur Verantwortung gezogen werden. Der Nachweis verbotener Stoffe führt im Regelfall zur Sperrung des Betriebes bzw. dazu, dass Tiere nicht mehr transportiert oder an andere Betriebe abgegeben werden dürfen. Betriebe, die gegen das bestehende Recht verstoßen haben, stehen für einen bestimmten Zeitraum unter verstärkter Kontrolle.

Die Ergebnisse des Nationalen Rückstandskontrollplans sind daher nicht repräsentativ für die Gesamtheit der Lebensmittel tierischen Ursprungs.


Bundesweiter Überwachungsplan

Der "Bundesweite Überwachungsplan" ist ein zwischen den Ländern abgestimmtes Überwachungsprogramm, mit dem das Ziel verfolgt wird, bundesweit gültige Aussagen über die Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften einschließlich Täuschungsschutz zu erhalten.

Häufig werden Daten erhoben, um aktuelle Fragestellungen zu klären und vorläufige Höchstgehalte festzulegen. Bei neuen gesetzlichen Regelungen wie beispielsweise kürzlich eingeführten Höchstmengen oder geänderten Kennzeichnungsvorschriften sind bundesweite Aussage zum Grad der Umsetzung bzw. der Verstöße von Interesse. Die amtliche Lebensmittelüberwachung der Länder konzentriert sich bei der Probenahme und der Untersuchung, die für diese Berichterstattung herangezogen werden, auf Lebensmittel, bei denen bereits in der Vergangenheit häufig gesundheitlich unerwünschte Stoffe festgestellt wurden.

Der Anteil von Proben mit positiven Befunden ist daher überproportional, so dass die im "Bundesweiten Überwachungsplan" gemachten Angaben nicht repräsentativ für die Gesamtheit der auf dem Markt befindlichen Lebensmittel sind.


Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Die Lebensmittelüberwachung fällt in die Hoheit der Bundesländer. Um einen einheitlichen Standard bei der Lebensmittelsicherheit zu erreichen und einen deutschlandweiten Überblick zu erlangen, verständigen sich Bund und Länder auf so genannte "Allgemeine Verwaltungsvorschriften", die von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen werden.

Das BVL wirkt daran mit und koordiniert Überwachungsprogramme auf Basis der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen-Überwachung - AVV RÜb). (idw)
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