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03.07.2009 | 18:31 | Lebensmittelsicherheit 

Weinmeister warnt vor falsch deklariertem Schinken-Imitat

Wiesbaden - In seinem Kampf gegen falsch gekennzeichnete Lebensmittel-Imitate hat der hessische Agrarstaatssekretär Mark Weinmeister vor Verbrauchertäuschung durch falschen Kochschinken gewarnt.

Schinken-Imitat
(c) proplanta
Immer häufiger sei festzustellen, dass vor allem in der Gastronomie ein minderwertiges Produkt als angeblicher Kochschinken serviert werde, das jedoch nichts mit echtem Schinken zu tun habe, sagte Weinmeister am Freitag dem Hessischen Rundfunk.

Hessische Lebensmittelkontrolleure haben nach seinen Worten seit 2006 insgesamt 528 Proben Kochschinken, kochschinkenähnliche Produkte und Schinken-Imitate genommen. Davon bezog sich bei 106 Proben die Entnahme gezielt auf die in der Gastronomie bei der Herstellung von Speisen (z. B. Pizzen oder Salate) verwendete Ware und deren Auslobung in der Speisekarte. Von diesen 106 Proben wurden 72 Proben (67,9%) wegen irreführender Bezeichnung oder Wertminderung ohne Kenntlichmachung beanstandet. Die übrigen Proben (422) wurden bei Herstellern und im Handel gezogen. Bei diesen Proben lag der Anteil an entsprechenden Beanstandungen mit 19% (80 Proben) deutlich niedriger.

„Hierbei handelt es sich um Mogel-Schinken! Die Produkte bestehen aus einem großen Anteil von schnittfestem Stärke-Gel, in das kleine Fleischstücke eingebettet sind“, sagte der Staatssekretär. Der Gehalt an Fleisch-Eiweiß liege dabei im Vergleich zu echtem Schinken sehr niedrig, der Fremdwassergehalt dagegen sehr hoch. Der Kunde merkt den Schwindel bestenfalls erst dann, wenn der Mogel-Schinken auf dem Teller liegt.

„Die Abweichungen sind oft so groß, dass die Verwendung der Bezeichnung Schinken auch in Wortverbindungen und mit einschränkenden Erläuterungen nicht geeignet ist, den Verbraucher hinreichend zu informieren. Das ist üble Verbrauchertäuschung.“ Ein Beispiel dafür sei die Bezeichnung „Spalla Cotta – Vorderschinken nach italienischer Art aus Vorderschinkenteilen“. Weinmeister: „Auch hier gilt: Vorsicht Mogelschinken!


Analog zum Schummel-Käse: Wer zweimal mogelt, kommt ins Internet
 
Weinmeister will nach eigenen Worten beim falschen Schinken genauso hart durchgreifen wie beim so genannten „Schummel-Käse“ aus Pflanzenfett, der keine Milch enthält. Wer von hessischen Lebensmittelkontrolleuren zum zweiten Mal dabei erwischt werde, dass er ein Imitat ohne korrekte Kennzeichnung verwendet, dem drohe die Veröffentlichung seines Namens im Internet. Die Vollzugsbehörden wurden entsprechend angewiesen.

Hessen hat laut Weinmeister seine Hausaufgaben gemacht. So hat sich Hessen im Rahmen eines nationalen Kontrollprogramms bereit erklärt, von bundesweit insgesamt 882 vorgesehenen Kontrollen 302 Betriebskontrollen im Jahr 2009 durchzuführen. „Wir machen Ernst, denn es handelt sich hierbei nicht um ein Kavaliersdelikt. Wer Mogelschinken ohne ausreichende Kennzeichnung in Verkehr bringt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Bei nachgewiesenem Vorsatz liegt sogar eine Straftat vor.“ (PD)
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