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08.12.2010 | 10:24 | Hintergrund 

Neue Regeln zur Lebensmittel-Kennzeichnung

Brüssel/Berlin - Verbraucher sollen beim Einkauf die Inhaltsstoffe von Lebensmitteln künftig leichter erkennen können.

Lebensmittelkennzeichnung

Auf neue Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln wollen sich die EU-Verbraucherschutzminister bei ihrem Treffen an diesem Dienstag in Brüssel einigen.

Nach der Zustimmung des Europaparlaments sollen die Regeln schnellstens umgesetzt werden. Hier die geplanten Vorschriften im Überblick:

  • SCHRIFTGRÖßE: Für das Etikett soll eine Mindestschriftgröße der Buchstaben von 1,2 Millimeter vorgeschrieben werden.
  • NÄHRSTOFFGEHALT: Auf jeder Lebensmittelverpackung soll künftig in einer Tabelle stehen, wieviel Zucker, Fett und Salz das Produkt enthält. Der Energiegehalt und die Menge an Kohlenhydraten gehören ebenfalls dazu.
  • IMITATE: Analog-Käse oder Schinken-Imitat müssen deutlich gekennzeichnet werden.
  • ALLERGENE: Auch bei unverpackter Ware wie Eier, Fisch oder Erdnüsse müssen allergieauslösende Stoffe (Allergene) ausgewiesen werden.
  • KOFFEIN: Koffeinhaltige Lebensmittel und Getränke wie Energy-Drinks müssen einen Warnhinweis für Schwangere und Kinder tragen. In Deutschland soll der Aufdruck lauten: "Nicht zu empfehlen für Kinder oder Schwangere."
  • NANO-PARTIKEL: Lebensmittel, die technologisch hergestellte Nano-Teilchen enthalten, müssen entsprechend gekennzeichnet werden.
  • HERKUNFTSBEZEICHNUNG: Für Fleisch soll eine verpflichtende Angabe des Herkunftslandes eingeführt werden - allerdings bezogen auf den Ort der Verpackung und nicht der Aufzucht des Tieres. (dpa)
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