Nur vereinzelt haben die Kontrolleure Verstöße gegen die Gentechnik-Kennzeichnung festgestellt. In zwei Proben Sojalecithin und fünf Proben importierte Maischips wurde der Schwellenwert von 0,9 Prozent überschritten. In jedem fünften Soja-Lebensmittel waren sehr geringe Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen nachweisbar.
Im Jahr 2010 haben die Überwachungsbehörden in Baden-Württemberg knapp 500 Lebensmittel untersucht und fanden in immer weniger Produkten Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen. Insgesamt wurden 21 Prozent der Soja-Erzeugnisse (25 von 117) und 4 Prozent der Mais-Produkte (7 von 167) als "GVO-positiv" getestet. Im Jahr 2009 waren es noch 27 Prozent bzw. 6 Prozent gewesen.
In einem Großteil der getesteten Soja-Erzeugnisse liegen die Gentechnik-Spuren im Bereich der Nachweisgrenze von 0,1 Prozent. Offenbar betreiben die Hersteller großen Aufwand, kennzeichnungspflichtige gentechnisch veränderte Bestandteile in Lebensmitteln zu vermeiden. Sofern es möglich ist, verwenden sie Ware aus europäischem Anbau. Das ist etwa bei traditionellen Soja-Erzeugnissen wie Tofu häufig der Fall.
Sojaöl und industrielle Rohstoffe wie Sojalecithin werden in großen Mengen benötigt. Bei diesen Produkten ist es schwierig, Produkte aus "gentechnikfreiem" Soja auf dem Weltmarkt zu bekommen. So waren in immerhin 7 der 10 untersuchten Sojalecithine brasilianischer Herkunft gentechnisch veränderte Sojabohnen nachweisbar. In zwei Proben wurde der Schwellenwert für die Kennzeichnung von 0,9 Prozent überschritten. Die Emulgatoren sollten für die Herstellung von Schokoladenerzeugnissen verwendet werden.
Die untersuchten Mais-Erzeugnisse waren überwiegend "gentechnikfrei". In fünf Proben Maischips und Reissticks, hergestellt mit Maisstärke und -mehl, wurde hingegen der Kennzeichnungsschwellenwert überschritten. Die Produkte stammten von den Philippinen und waren nicht entsprechend gekennzeichnet.
Auch Rapshonig wurde untersucht. In drei Produkten aus Kanada war gv-Raps nachweisbar. Nach derzeitiger Rechtslage sind geringfügige Anteile in Honig nicht kennzeichnungspflichtig, sofern die jeweiligen gv-Pflanzen in der EU als Lebensmittel zugelassen sind. Heimischer Rapshonig und Rapssaat zur Herstellung von Rapsölen waren "gentechnikfrei".
Bei einer Probe Reisnudeln aus China wurden Spuren eines gv-Reises entdeckt, der in der EU nicht zugelassen ist. Für solche Pflanzen gilt eine "Nulltoleranz". Das betroffene Produkt ist nicht verkehrsfähig und wurde aus dem Handel genommen.
Im Jahr 2009 hatten die Kontrolleure in zahlreichen Produkten einen nicht zugelassenen gv-Lein (Flachs) in
Leinsamen aus Kanada nachgewiesen. Im Jahr 2010 war gv-Lein in keiner der 35 untersuchten Proben vorhanden. Ware kanadischer Herkunft war kaum im Handel zu finden. Da die Kontrollmaßnahmen verbessert wurden, wird in diesem Jahr vermutlich wieder verstärkt Leinsamen aus Kanada importiert. (TransGen)