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13.11.2014 | 08:27 | Finanzprodukte 

Kleinanlegerschutzgesetz: Bald keine Prokon-Problematik mehr?

Berlin - Anbieter und Vermittler auf dem «Grauen Kapitalmarkt» werden schärfer an die Kandare genommen. Strengere Regeln sollen Anleger besser vor risikoreichen Finanzprodukten schützen.

Risikoreiche Finanzprodukte
Der Windkraftfinanzierer Prokon lockte Anleger mit hohen Renditen - die dies nach der Pleite mit hohen Verlusten bezahlten. Das soll sich dank Kleinanlegerschutzgesetz nicht wiederholen. Einen Rundumschutz für Verbraucher wird es aber auch künftig nicht geben. (c) proplanta
Weshalb war der Fall Prokon Auslöser der Gesetzesinitiative?

Zur Finanzierung von Windkraftanlagen hatte Prokon sich Geld von Kleinanlegern geholt und hoch riskante Genussrechte ausgegeben.

Zehntausende Anleger wurden von hohen Zinsen von bis zu acht Prozent pro Jahr gelockt - trotz extrem niedriger Leitzinsen. Prokon hatte massiv in der Öffentlichkeit geworben. Mitte Januar 2014 meldete das Unternehmen Insolvenz an. Die 75.000 Anleger, die insgesamt 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung stellten, zittern seither um ihr Geld.

Wofür steht eigentlich der «Graue Kapitalmarkt»?

Der «Graue Kapitalmarkt» war lange Zeit kaum reguliert. Neben seriösen Anbietern tummeln sich dort auch Zocker und leichtgläubige Laien. Dieser Markt unterliegt nicht der staatlichen Finanzaufsicht.

Anbieter benötigen für ihre Geschäfte keine Erlaubnis der Finanzaufsicht Bafin. Anlagevermittler werden unter anderem von Gewerbeämtern überwacht. In den vergangenen Jahren wurde der «Graue Kapitalmarkt» aber durchaus schon schärfer unter die Lupe genommen.

Was soll sich mit dem Kleinanlegerschutzgesetz ändern?

Es geht im Kern um mehr Transparenz für Anleger und die Frage, welche Produkte künftig wie und wo vertrieben werden dürfen. Verbraucher werden sich aber weiterhin selbst schützen müssen. Für alle Vermögensanlagen wird eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten sowie eine Kündigungsfrist von mindestens 12 Monaten eingeführt.

Wie sollen Informationen für Anleger verbessert werden?

Die sogenannte Prospektpflicht mit Verkaufsinformationen wird auf fast alle Vermögensanlagen ausgedehnt - das betrifft unter anderem Genussscheine oder Nachrangdarlehen. Prospekte müssen aktualisiert werden und dürfen nur zwölf Monate gültig sein. Bleibt dies aus, kann die Finanzaufsicht Bafin dies öffentlich machen.

Auch nach Ende eines Angebots müssen Anbieter alle Fakten sofort veröffentlichen, die es schwieriger machen könnten, die Verpflichtungen gegenüber allen Anlegern zu erfüllen. Unternehmens-Verflechtungen müssen deutlich werden.

Gibt es bei der erweiterten Prospektpflicht auch Ausnahmen?

Ja, denn bestimmte Finanzierungen sollen nicht abgewürgt werden. Das betrifft «Crowdfunding», also das Sammeln kleiner Beträge per Internet, sowie die Finanzierung sozialer und gemeinnütziger Projekte sowie von Genossenschaften.

Beim «Crowdfunding» zum Beispiel ist kein Prospekt nötig, wenn das Gesamtdarlehen die Summe von einer Million Euro nicht übersteigt oder Einzelanleger maximal 1.000 Euro ohne weitere Auskünfte beisteuern. Auch soll die Vermögens- und Einkommenssituation eines Investors berücksichtigt werden.

Inwiefern werden die Befugnisse der Finanzaufsicht Bafin erweitert?

Die Bafin kann nicht nur Anbieter, die gegen Regeln verstoßen, auf ihrer Internetseite publik machen. Bei erheblichen Bedenken kann sie den Vertrieb von Finanzprodukten beschränken oder ganz verbieten.

Wird ein «Schneeballsystem» vermutet, mit dem Unternehmen frisches Geld neuer Anleger für Verpflichtungen gegenüber Altinvestoren nutzen, kann die Bafin eine Prüfung anordnen.

Kann massiv und allerorten für den «Grauen Markt» geworben werden?

Nein. Öffentliche Werbung für Vermögensanlagen etwa in Bussen und Bahnen ist künftig verboten. In Printmedien bleibt sie zulässig. Dann ist aber ein klarer Warnhinweis auf Verlustrisiko und mögliche Nebenwirkungen nötig.

In sonstigen Medien ist Werbung nur erlaubt, wenn sie den Schwerpunkt «zumindest gelegentlich» auf Wirtschaftsaspekte legen. Hintergrund ist auch die groß angelegte Prokon-Kampagne «Für einen guten Zweck bei hohen Renditen». (dpa)
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