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14.08.2010 | 17:48 | Street View 

Tack: Google muss berechtigte Datenschutzforderungen ernst nehmen

Potsdam - Überraschend hat Google angekündigt, das Widerspruchsverfahren vor Veröffentlichung der Bilder in „Street View“ am 16. August zu beginnen.

Google Street-View
Damit läuft die Frist, in der Bürgerinnen und Bürger vorsorglich Widerspruch einlegen und einer Veröffentlichung der Bilder ihrer Häuser im Internet widersprechen können, nur bis zum 14. September 2010. „Auch diese Aktion von Google ist nicht geeignet, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Aktivitäten des Unternehmens zum Datenschutz zu stärken“, so Verbraucherschutzministerin Anita Tack (Linke). Die Informationspolitik zeige, dass das Unternehmen die berechtigten Datenschutzforderungen offensichtlich noch immer nicht ernst nimmt.
 
Viele Bürgerinnen und Bürger befinden sich noch im Urlaub und können voraussichtlich nicht fristgerecht reagieren. Darüber hinaus wird durch Google hauptsächlich über das Internet informiert. Damit erhalten all diejenigen, die das Internet nicht nutzen, von Google keine Informationen.
 
„Ich fordere Google auf, intensiv und über alle Medien die Bürgerinnen und Bürger über ihre Widerspruchsrechte zu informieren, die Widerspruchsmöglichkeiten zu vereinfachen und die Widerspruchsfrist um mindestens einen Monat zu verlängern“, so Tack, die in diesem Jahr Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz ist. Sie forderte den Bundestag auf, den im Bundesrat auch mit den Stimmen von Brandenburg beschlossenen Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, zügig zu verabschieden. Mit diesem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auch nach Veröffentlichung der Bilder im Internet Widerspruch einzulegen und von Google die Löschung von Bildern, das Unkenntlichmachen von Personen oder anderer Details zu verlangen.
 
„Dem durchaus vorhandenen Nutzen für einzelne, etwa bei der Suche einer künftigen Wohnung oder eines Urlaubsdomizils, steht ein flächendeckender Verlust der Privatsphäre gegenüber. Ich lege großen Wert darauf, dass alle Bürgerinnen und Bürger gut informiert und die Widerspruchsmöglichkeiten vereinfacht und verbraucherschutzfreundlich gestaltet werden“, sagt die Ministerin.
 
Auf der Internetseite des Ministeriums (www.mugv.brandenburg.de) gibt es unter dem Stichwort „Verbraucherschutz“ Informationen über das Projekt „Street View“. Über einen Link zur Seite des Bundes-Verbraucherschutzministeriums können sowohl Formulare für den Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Bilder des eigenen Hauses oder der Wohnung sowie die Adressen, unter denen ein Widerspruch per Internet oder auf dem Postweg eingelegt werden kann, abgerufen werden. (PD)
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