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17.04.2007 | 13:21 | Pestizidrückstände 

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Petersilienblättern und anderen Küchenkräutern

Stuttgart - Von Oktober 2005 bis September 2006 wurden in Baden-Württemberg am CVUA Stuttgart 77 Proben Küchenkräuter aus konventionellem Anbau und 20 Proben aus ökologischem Anbau auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln untersucht.

Petersilie
(c) proplanta
Die Proben wurden von Lebensmittelkontrolleuren der Unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Land- und Stadtkreisen überwiegend bei Obstgroßmärkten, Verteilungszentren oder Supermärkten entnommen.

Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass nahezu alle Küchenkräuter aus konventionellem Anbau Rückstände an Pflanzenschutzmitteln aufweisen. Insbesondere Petersilienblätter fallen durch die hohe Beanstandungsquote und das Vorkommen von Mehrfachrückständen auf. Gesundheitsgefährdende Rückstandsmengen wurden bei den Küchenkräutern allerdings nicht festgestellt. Da frische Kräuter zu den Kleinkulturen, sogenannten "Minor Crops", gehören, die nur in geringfügigem Umfang zur täglichen Verzehrsmenge beitragen, kann für diese die toxikologische Bewertung mittels akuter Referenzdosis (ARfD) entfallen.

Hinsichtlich der hohen Beanstandungsquote bei frischen Kräutern ist zu berücksichtigen, dass es aufgrund der speziellen Zulassungssituation bei den "Minor Crops" nur wenige spezifische Höchstmengen für die einzelnen Kulturen gibt. Als Höchstmenge wird in solchen Fällen die analytische Bestimmungsgrenze gesetzt, die dem praktischen Nullwert entspricht. Es kann deshalb beim Einsatz bestimmter Mittel zu Höchstmengenüberschreitungen kommen. Ein Teil der festgestellten Höchstmengenüberschreitungen ist auf diese Zulassungsproblematik zurückzuführen.

Das häufige Vorkommen von Höchstmengenüberschreitungen und Rückständen nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel zeigt allerdings, dass die Regeln der guten landwirtschaftlichen Praxis nicht immer eingehalten werden. Zur Verbesserung der Rückstandssituation sind die verantwortlichen Erzeuger aufgefordert, bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ihre Sorgfaltspflicht zu erfüllen und nur zugelassene Mittel so einzusetzen, dass die Grenzwerte nicht überschritten werden.

Auch die Vermarkter sind verantwortlich für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften, sie müssen ggf. durch verstärkte Rückstandskontrollen im Rahmen von Eigenkontrollmaßnahmen die Einhaltung der gesetzlichen Höchstmengen gewährleisten, auch mit dem Ziel das Verbrauchervertrauen in die Sicherheit von Lebensmitteln nicht zu beschädigen.

Die Untersuchungen werden auch im Jahr 2007 fortgesetzt, da die Rückstandssituation bei frischen Kräutern aus Sicht der Lebensmittelüberwachung insgesamt sehr unbefriedigend ist. (CVUA)


Weitere Infos:
> Geamtbericht (PDF 266kb)

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