Die niedersächsische Ministerin Astrid Grotelüschen zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Niedersachsen hat das Thema der einheitlichen Kennzeichnung eingebracht, nun ist der nächste Schritt beschlossen". Als nächstes werde sich eine Bund-Länder-Gruppe mit der Ausarbeitung beschäftigen, damit man am Ende eine bundeseinheitliche Lösung präsentieren könne, die alle Länder mittragen.
Die Teilnehmer der Verbraucherschutzministerkonferenz sprachen sich dafür aus, eine geeignete rechtliche Grundlage für eine betriebsbezogene Veröffentlichung in allgemein verständlicher Form zu schaffen. Dabei sollen die betroffene Wirtschaft und die Verbraucherverbände einbezogen werden. Bei der Umsetzung sollen die Aspekte Kostenneutralität und geringer Aufwand für die Überwachungsbehörden berücksichtigt werden.
Ob eine negative Kennzeichnung nötig ist, steht noch zur Diskussion, da verbraucherschutzrelevante Verstöße ohnehin zwingend mit Strafen oder Betriebsschließungen verfolgt werden. (PD)
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