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18.10.2021 | 00:46 | Lebensmittelkontrollen 

Lebensmittel in Sachsen-Anhalt sind sicher

Halle - In Sachsen-Anhalt haben Prüfer im vergangenen Jahr rund 9.600 Proben an Lebensmitteln, Tabakwaren, Bedarfsgegenständen und Kosmetika untersucht.

Lebensmittelsicherheit
Mogelpackungen oder auch Nachlässigkeiten bei der Kennzeichnung von Produkten. Lebensmittelprüfer können ein Lied davon singen. Die gute Nachricht sei: Sachsen-Anhalt fällt nicht aus dem bundesweiten Rahmen - in der Statistik. (c) proplanta
Davon entsprachen rund elf Prozent (1.030 Proben) nicht den gesetzlichen Anforderungen und wurden beanstandet, wie das Landesamt für Verbraucherschutz in Halle mitteilte.

Die Lebensmittelsicherheit sei bundesweit wie auch in Sachsen-Anhalt aber sehr hoch. 2020 waren den Angaben nach lediglich 0,2 Prozent der eingegangenen Proben als gesundheitsschädlich zu beanstanden. Die Mehrzahl betraf Fehler in der Kennzeichnung und Aufmachung.

2020 wurden den Angaben zufolge etwa 1.600 Proben weniger entnommen als im Jahr zuvor mit rund 11.190 Proben. Grund dafür war vor allem die Corona-Pandemie. So unterstützten Lebensmittelkontrolleure die Arbeit der Gesundheitsämter, wie das Landesamt für Verbraucherschutz weiter mitteilte.

Zugleich standen angesichts des Lockdowns, verbunden mit zeitweisem Stillstand in der Produktion, weniger Erzeugnisse zur Untersuchung zur Verfügung. Dennoch habe Sachsen-Anhalt alle wichtigen bundesweiten Untersuchungsprogramme erfüllt. Die Ergebnisse von 2019 und 2020 mit je rund elf Prozent Beanstandungen seien fast gleich.

Bei den Untersuchungen von Proben im Jahr 2020 fielen beispielsweise vier bei Fischerzeugnissen auf, die Verbrauchern als Butterfisch statt korrekt als Buttermakrelen angepriesen wurden. Deren Fettstoffe seien schwerer verdaulich, das Risiko von möglichen Magen-Darm-Störungen möglicherweise höher. Bei einer Probe von Blumenkohl fanden die Experten heraus, dass der zulässige Höchstwert des Insektizids Flonicamid überschritten war.

Zu Konsequenzen von Verstößen wie bei Lebensmitteln erklärte die Behörde, die Unternehmen seien für Sicherheit und Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen der in den Verkehr gebrachten Erzeugnisse verantwortlich. Wer sich nicht daran halte, müsse mit Verwarnungen, Bußgeldverfahren oder auch staatsanwaltlichen Ermittlungen rechnen.
dpa/sa
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