Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
21.12.2008 | 15:47 | Lebensmittelsicherheit 

Maroni, Punsch und Zwetschkenkrampus

Wien - Der Countdown läuft - die letzten Tage vor Weihnachten brechen an.

Adventsmärkte
(c) proplanta
Das heißt: es ist nicht nur Hochsaison für Nüsse, Punsch, Maroni und Zwetschkenkrampus auf den Adventmärkten - auch an den Instituten für Lebensmitteluntersuchung der AGES, der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH. Hier überprüfen die Lebensmittelexperten, ob Wal- und Haselnüsse, Mandeln und Maroni, Datteln, Feigen oder Kletzen den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen. Die amtlichen Proben dazu werden von den Lebensmittelaufsichten der Länder gezogen und an die AGES übermittelt.


Geruch, Geschmack und unerwünschtes Beiwerk

Nüsse und Trockenfrüchte sind auf Grund ihrer Zusammensetzung besonders anfällig für Schädlinge und Schimmel. Im Österreichischen Lebensmittelbuch ist daher geregelt, wie hoch dieser so genannte „Schlechtanteil“ in diesen Warengruppen sein darf. Bei Nüssen (Walnüsse, Erdnüsse, Paranüsse, Haselnüsse, Cashewnüsse, Mandeln, usw.) werden 15 Prozent, bei Maroni 20 Prozent Schlechtanteil toleriert.

Pro Probe werden z.B. bei Maroni 100 Stück untersucht. Zuerst werden rohe Maroni nach Aussehen und Geruch begutachtet: Sichtbar wurmstichige oder schimmelige Maroni werden aussortiert, ebenso muffig/schimmlig riechende. Die restlichen Maroni werden geritzt und geröstet, anschließend einzeln geschält, geöffnet, das Innere begutachtet (Schimmel, wurmstichig) und verkostet. Sogenannte „erstickte“ Maroni schmecken unangenehm säuerlich und gehören ebenfalls zum Schlechtanteil. Findet sich in mehr als 20 von den 100 Stück Schlechtanteil, gilt die Probe als „nicht sicher - für den menschlichen Verzehr nicht geeignet“ bzw. verdorben. Das Ergebnis wird an die Lebensmittelaufsicht der Länder übermittelt, die entsprechende Schritte einleitet, z. B. die Verhängung einer Verwaltungsstrafe oder die Vernichtung von Waren. Grundsätzlich ist zu sagen, dass bereits der Hersteller/Inverkehrbringer im Rahmen der Eigenverantwortung Kontrollen durchführt, um den Schlechtanteil gering zu halten.

Auch die Untersuchungen von Nüssen und Trockenfrüchten beginnen mit einer so genannten organoleptischen Prüfung: Speziell ausgebildete AGES-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beurteilen in einem zweistufigen Verfahren Aussehen, Geruch und Geschmack der Probe. Bei der Geruchsprobe wird beurteilt, ob die Probe unauffällig ist oder ob sie z. B. muffig oder ranzig riecht. Ranziger Geruch z. B. entsteht durch den Abbau von Fett. Sichtbarer Befall mit Schimmel oder Insekten bildet natürlich ebenfalls einen Ausschließungsgrund. Da aber z. B. Milben oder Exkremente von Insekten mit freiem Auge oft nicht erkennbar sind, werden die Proben auch obligatorisch unter dem Mikroskop untersucht.

Schließlich folgen noch mikrobiologische Untersuchungen bzw. chemisch-analytische Untersuchungen auf das mögliche Vorhandensein von Schimmelpilzgiften wie z. B. Aflatoxinen. Aber auch die Kennzeichnung wird überprüft, um die Verbraucher vor Irreführung zu schützen. Wurden z. B. Trockenfrüchte (sämtliches getrocknetes Obst wie Äpfel, Birnen, Rosinen, Datteln, Ananas, Bananen, Orangen etc.) zur Konservierung mit Schwefel behandelt (sie behalten dadurch ihre Farbe), muss das auf dem Etikett angegeben sein.


Punsch

Neben dem klassischen Punsch, bestehend aus den fünf Zutaten Wasser, Zucker, Zitrone, Tee und Arrak, gibt es heutzutage viele Variationen dieses klassischen Getränks der Weihnachtsmärkte. Denn eine gesetzliche Regelung, welche Zutaten für den Punsch verwendet werden müssen, gibt es nicht. Ein Faktum hat sich hingegen nicht geändert: Sämtliche Zutaten für den Punsch müssen den lebensmittelrechtlichen Vorgaben entsprechen. Erfreuliches Ergebnis des Vorjahres: es gab keine einzige Beanstandung, die Untersuchungen für 2008 laufen noch.


AGES: Schutz für Mensch, Tier und Pflanze

Die AGES nimmt im Auftrag der Republik Österreich vielfältige Aufgaben auf dem Gebiet der Gesundheit und Ernährungssicherheit wahr. Ihr Ziel: weniger Menschen, Tiere und Pflanzen werden krank. Dazu arbeiten sieben strategische Bereiche - Landwirtschaft, Lebensmitteluntersuchung, Veterinärmedizin, Humanmedizin, PharmMed, Kompetenzzentren und Risikobewertung - interdisziplinär zusammen. In 42 Instituten und Kompetenzzentren untersuchen, begutachten und kontrollieren 1.400 ExpertInnen u. a. Saatgut, Lebensmittel, Arzneimittel, Tierseuchen und Infektionskrankheiten. (AGES)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Verweste Schweine - Behörde prüft Entzug von Schlachtzulassung

 Agrarimporte: Frankreich will Rückstände von Thiacloprid verbieten

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken