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28.09.2012 | 15:15 | Verbraucherschutz 

Würzburg streitet mit Lebensmitteldiscounter um faule Eier

Würzburg - Es ging um faule Eier - ein Streit zwischen einem Lebensmitteldiscounter und der Stadt Würzburg ist vom Verwaltungsgericht zugunsten des Händlers entschieden worden.

Ei
(c) proplanta
Eine Kundin hatte vor mehr als einem Jahr in einer Würzburger Filiale Eier gekauft, die teils bereits verschimmelt, faulig und stinkig waren.

Daraufhin verdonnerte die Stadt den Discounter, die Eier besser zu lagern, zu transportieren und auf Bruch zu kontrollieren. Zudem sollte der Discounter die Kosten der Kontrollen und des Bescheides zahlen. Dagegen wehrte sich der Supermarkt vor Gericht.

Am Donnerstag entschied nun das Verwaltungsgericht, dass der Kläger keine Extra-Maßnahmen für den Schutz der Eier ergreifen muss.

Er sei - wie jeder andere Lebensmittelmarkt auch - lediglich verpflichtet, keine Eier zu verkaufen, die für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind.

An den Kosten von etwa 1.100 Euro muss sich der Discounter zudem nur zu zwei Dritteln beteiligen. Weitere Lebensmittelkontrollen in dem betroffenen Markt hatten keine Probleme ergeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (dpa/lby)
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