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13.09.2023 | 02:35 | Holzindustrie 

Berufung bei Millionenklage gegen Landesforstanstalt eingelegt

Erfurt - Der Streit um Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe wegen der Holzvermarktungspraxis der Thüringer Landesforstanstalt geht in die nächste Instanz.

Holzwirtschaft
(c) liveostockimages - fotolia.com
Das Thüringer Forstministerium bestätigte einen Bericht der Funke Mediengruppe (Dienstag), wonach der Kläger fristgerecht Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt eingelegt habe. Kläger ist eine Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Thüringen GmbH, hinter der nach Angaben von Prozessbeteiligten ein internationaler Prozessfinanzierer stehen soll. Das Landgericht Erfurt hatte die Klage abgewiesen, weil die Gesellschaft dazu keine Legitimation habe. Es geht nach Angaben des Gerichts um Schadenersatzforderungen in Höhe von mehr als 30 Millionen Euro.

Laut Ministerium läuft die Berufungsfrist voraussichtlich bis zum 27. Oktober 2023. Danach werde das Thüringer Oberlandesgericht in Jena dem Land voraussichtlich eine Frist für eine Erwiderung setzen. Das Landgericht Erfurt hatte sich nach eigenen Angaben vorausgegangenen Entscheidungen der Landgerichte Stuttgart und Mainz in ähnlich gelagerten Fällen angeschlossen. Hintergrund der Klage ist, dass die Landesforstanstalt über einen längeren Zeitraum die Holzvermarktung nicht nur für den Staatsforst, sondern auch für private und kommunale Waldbesitzer übernommen hatte. Sägewerk-Unternehmen vermuteten einen kartellrechtlichen Verstoß und übertrugen ihre möglichen Schadenersatzansprüche auf die Ausgleichsgesellschaft.
dpa/th
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