Das forderten Verbände bei einer Expertanhörung zum neuen Waldgesetz am Donnerstag im Landtag. «Um die
Artenvielfalt der heimischen Wälder zu schützen, benötigen wir viel mehr Wildnisflächen im Wald», hieß es in einer Stellungnahme des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Zehn Prozent des öffentlichen Waldes sollten nicht bewirtschaftet werden, das forderten auch der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Landesnaturschutzbeirat Hessen.
Der aktuelle
Gesetzentwurf sieht keine solche Quote vor. Nach Angaben von
BUND und
NABU ist bislang lediglich in einer Leitlinie festgelegt, dass etwa sechs Prozent des Staatswalds in Hessen nicht bewirtschaftet werden sollen.
Bei Mountainbikern und Reitern hatte der Entwurf im vergangenen Jahr für Ärger gesorgt. Nach dem Papier sollten sie nur auf Wegen unterwegs sein, auf denen auch ein kleines Auto fahren kann. An einem Runden Tisch im Herbst war aber ein Kompromiss gefunden worden.
Reiten und Radfahren sollen nun auf befestigten oder naturfesten Wegen erlaubt sein, die von Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt wurden. Dabei soll gegenseitige Rücksichtnahme gelten. (dpa/lhe)