Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

12.01.2020 | 08:09 | Weinbau 
Diskutiere mit... 
   1   2

Herbizidverzicht führt zu höheren Kosten im Weinbau

Berlin - Mehrkosten von 50 Euro bis 150 Euro pro Hektar erwartet die Bundesregierung auf Weinbauflächen, auf denen der im Aktionsprogramm Insektenschutz geforderte Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden zum Tragen kommen wird.

Herbizidverzicht Weinbau
(c) proplanta
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion beruft sich die Regierung auf Berechnungen des Ausschusses für Technik im Weinbau (ATW) zu den Kosten der mechanischen Unterstockpflege anstelle des Herbizideinsatzes. Nicht quantifiziert werden könnten die Auswirkungen von Verboten bei biodiversitätsschädigenden Insektiziden.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass auf einem Teil der betroffenen Weinbauflächen auf den Einsatz von Herbiziden und Insektiziden verzichtet werden kann. Dies werde nach heutigem Stand der Technik mit einem höheren Bewirtschaftungsaufwand verbunden sein. So könnten in mechanisierbaren Rebflächen Herbizidanwendungen durch mechanische Bekämpfungsmaßnahmen ersetzt werden. Demgegenüber seien in nicht mechanisierbaren Steil- und Terrassenlagen bisher keine Alternativen zur Herbizidanwendung verfügbar.

Insektizide gegen den Traubenwickler könnten in schutzbedürftigen Bereichen weitgehend durch Pheromonanwendungen ersetzt werden. Die FDP Bundestagsabgeordnete Carina Konrad sieht sich indes in ihrer Befürchtung bestätigt, dass die im Rahmen des Aktionsplans Insektenschutz geplanten Restriktionen beim Pflanzenschutz negative Auswirkungen auf den Weinbau haben werden. Schon jetzt fehle aufgrund der katastrophalen Zulassungspraxis in Deutschland ein effizientes Wirkstoffmanagement. „Anstatt das aufzulösen, setzt die Bundesregierung ohne Kenntnis über die Auswirkungen mit dem Agrarpaket noch eins oben drauf“, kritisierte Konrad.

Schutzgebiete betroffen

Die im Aktionsprogramm Insektenschutz genannten Pflanzenschutzrestriktionen betreffen laut der Bundesregierung Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler und gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes und Fauna-Flora-Habitat-(FFH)- Gebiete. Gelten sollen die Pflanzenschutzrestriktionen außerdem in Vogelschutzgebieten mit Bedeutung für den Insektenschutz, die von den Ländern in eigener Zuständigkeit bestimmt werden.

Vorgesehen sei zudem die verbindliche Festlegung eines bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln einzuhaltenden Mindestabstands zu Gewässern von 5 m, wenn die Abstandsfläche dauerhaft begrünt sei, sonst von 10 m. Allerdings sollen die Länder der Bundesregierung zufolge in gewässerreichen Niederungsgebieten abweichende Abstandsregelungen festlegen können. Inwieweit davon auch weinbaulich genutzte Flächen betroffen sein werden, könne derzeit nicht gesagt werden.
AgE
Kommentieren Kommentare lesen ( 1 )
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


Kommentare 
Kurt schrieb am 17.02.2020 12:18 Uhrzustimmen(0) widersprechen(0)
Die Annahme dass die Kosten bei Verzicht von Herbiziden und Erhöhung der Unterstockpflege steigen ist in dieser Aussage nicht Korrekt. Ich habe mich lange auf dem Markt umgeschaut und festgestellt dass sich auch die Maschinenkosten reduzieren lassen. Es ist deshalb sehr wichtig, mit welchen Maschinen ich arbeite und welches Ziel ich verfolge. Hierzu gibt es bei Landgrün.de einige sehr effiziente Angebote, die ich nur empfehlen kann.

Gruß Kurt
  Weitere Artikel zum Thema

 Weinbauverband Saale-Unstrut: Totalausfall bei frühen Trieben

 Wir lassen den sächsischen Obst- und Weinbau nicht alleine

 Niedrige Temperaturen - Obstbauern müssen noch ein wenig zittern

 Weinbauern nach Minusgraden: Ernte 2024 größtenteils passé

 Obstbauern besorgt wegen Spätfrösten

  Kommentierte Artikel

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau

 In der Corona-Pandemie wurden zu oft Antibiotika verschrieben

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger