Der
Bundestag beschloss am Donnerstag einstimmig das Weingesetz, das die Reform in Deutschland umsetzt. Bis 2011 haben die
Winzer Zeit, sich auf die neue «geschützte Ursprungsbezeichnung» und die «geschützte geografische Angabe» einzustellen. Nach EU-Recht soll die geografische Herkunft künftig stärker im Vordergrund stehen. Wenn ein Wein keine Herkunftsangabe hat, soll es möglich sein, die Rebsorte und den Jahrgang auf dem Etikett anzugeben. Bestimmte traditionelle Begriffe können weiter geschützt werden. (dpa)