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29.09.2009 | 08:59 | Weinbau 

Antragsverfahren für Weinbaubetriebe ist eröffnet

Magdeburg/Weißenfels - Sachsen-Anhalts Weinbaubetriebe, die wettbewerbsfähiger sein und ihre Rebflächen dazu umstellen wollen, können dafür ab sofort Beihilfen der Europäischen Union beantragen.

Antragsverfahren für Weinbaubetriebe ist eröffnet
Dazu ist das Antragsverfahren für Weinbaubetriebe in Sachsen-Anhalt eröffnet worden. Bis zum 15.Oktober nimmt das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd) in Weißenfels die Anträge für das kommende Jahr entgegen.

Wie das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt heute in Magdeburg informiert hat, werden Maßnahmen wie Rodung und Wiederbepflanzung von Rebflächen beispielsweise auf einen Zeilenabstand von 2 bis 2,5 Meter finanziell unterstützt. Die pauschalen Beihilfesätze betragen für die Erneuerung der Flächen 10.000 und bei Weiternutzung der Unterstützungsvorrichtungen 6.800 Euro/Hektar. Dabei sind nur die Rebsorten zu pflanzen, die zur Weinherstellung in Sachsen-Anhalt klassifiziert sind. Die Maßnahmen müssen zudem bis spätestens zum 30.06. des nächsten Jahres abgeschlossen sein. Der Antragsteller muss dabei 3 Jahre nach Auszahlung der Beihilfe gewährleisten, dass andere Verpflichtungen wie Cross Compliance eingehalten werden.

Anträge für nachfolgende Jahre sind bis zum 15.Oktober des jeweiligen Weinwirtschaftsjahres einzureichen und die Maßnahme ist dann bis zum 30.Juni des Jahres, für das sie beantragt wurde, abzuschließen.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt wies darüber hinaus darauf hin, dass ebenfalls bis zum 15.Oktober die Anträge zur Förderung von Investitionen für Holzfässer zur Weinbereitung und -lagerung  beim ALFF Süd eingereicht werden können.

Das Antragsverfahren für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ist die zweite Maßnahme des Nationalen Stützungsprogramms im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation für Wein im Land Sachsen-Anhalt. Es basiert auf der Beihilferegelung nach Artikel 103q der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse. Die Förderung von Investitionen für Holzfässer zur Aufbereitung und Lagerung von Wein erfolgt nach Artikel 103u der Verordnung (EG) Nr.1234/2007.

Antragsformulare können über das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd), Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels bezogen werden. (PD)
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