Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies am Dienstag die Klage einer Kellerei aus der Pfalz ab, die für zwei Weine das Prädikat «Eiswein» erstreiten wollte.
Die
Landwirtschaftskammer hatte dies mit der Begründung abgelehnt, zum Zeitpunkt der Ernte sei es nicht kalt genug gewesen. Vorgeschrieben sind Temperaturen von mindestens minus sieben Grad über eine längere Zeit. Auch seien die Trauben des 2011er Jahrgangs zu verfault gewesen, um daraus
Eiswein zu machen, argumentierten die Weinprüfer (Az: 2 K 761/12.NW). (dpa/lrs)