(c) proplanta Mit dieser Entscheidung wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof am Montag mehrere Klagen unter anderem der Landtags-Opposition zurück. Damit bleibt es also bei den massiven Einschränkungen für den Bau von Windrädern, die seit Februar 2014 in Bayern gelten.
Seither muss der Abstand eines Windrads zur nächsten Siedlung mindestens das Zehnfache («10H») der Bauhöhe betragen - wobei Gemeinden eine Abweichung von der Regel beschließen können. Bei modernen 200-Meter-Windkraftanlagen sind das also zwei Kilometer.
Die Richter argumentierten so: Je niedriger neue Windräder sind, desto mehr können nach wie vor gebaut werden - auch wenn diese nicht so rentabel sind. Es sei aber nicht auf die bestmögliche Ausnutzung der technischen Möglichkeiten abzustellen, entschied das Gericht. Es komme allein darauf an, ob ein sinnvoller Anwendungsbereich für die Windkraft verbleibe - und da dürften Windkraftanlagen unter 200 Meter Höhe nicht außer Betracht bleiben.
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