Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
10.05.2016 | 00:04 | Mindestabstände zu Siedlungen 

Windrad-Abstandsregel in Bayern von Verfassung gedeckt

München - Die von der CSU in Bayern durchgesetzten Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung verstoßen nicht gegen die Landesverfassung.

Abstand von Windrädern
(c) proplanta
Mit dieser Entscheidung wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof am Montag mehrere Klagen unter anderem der Landtags-Opposition zurück. Damit bleibt es also bei den massiven Einschränkungen für den Bau von Windrädern, die seit Februar 2014 in Bayern gelten.

Seither muss der Abstand eines Windrads zur nächsten Siedlung mindestens das Zehnfache («10H») der Bauhöhe betragen - wobei Gemeinden eine Abweichung von der Regel beschließen können. Bei modernen 200-Meter-Windkraftanlagen sind das also zwei Kilometer.

Die Richter argumentierten so: Je niedriger neue Windräder sind, desto mehr können nach wie vor gebaut werden - auch wenn diese nicht so rentabel sind. Es sei aber nicht auf die bestmögliche Ausnutzung der technischen Möglichkeiten abzustellen, entschied das Gericht. Es komme allein darauf an, ob ein sinnvoller Anwendungsbereich für die Windkraft verbleibe - und da dürften Windkraftanlagen unter 200 Meter Höhe nicht außer Betracht bleiben.
dpa
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken