(c) proplanta Die kleine Gemeinde Lierschied scheiterte mit ihrem Vorhaben in zweiter Instanz auch vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, wie die Richter am Donnerstag in Koblenz mitteilten.
Lierschied dürfe nicht vom Land verlangen, bei der Unesco auf eine Grenzänderung des Gebiets hinzuwirken, entschied das Gericht. Einen solchen Anspruch könne die Gemeinde auch nicht aus ihrer kommunalen Selbstverwaltungsgarantie ableiten. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom Oktober vergangenen Jahres. Der Beschluss ist jetzt rechtskräftig, eine weitere Berufungsmöglichkeit wurde nicht zugelassen.
Lierschied gehört zur Verbandsgemeinde Loreley und liegt überwiegend in der Kernzone des Welterbegebiets, mit einem kleineren Teil in der Pufferzone. Aber auch in diesem Randbereich dürfen keine Windräder errichtet werden, weil sie in der Kernzone zu sehen wären. Lierschied hatte daraufhin beantragt, die Pufferzone in ihrem Gemeindegebiet zu verkleinern. Das hatte das Land abgelehnt.
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